Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Verfassungsbeschwerde gegen das aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung eingereicht. Die Maßnahmen reichten "nicht ansatzweise" aus, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten, so der Verband.
Die DUH hält es für verfassungswidrig, "nötige Klimaschutzmaßnahmen in einem derart großen Umfang zu verweigern". Die Last der CO2-Reduktion werde in die Zukunft verschoben und die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen würden gefährdet.
"Das völlig unzureichende Klimaschutzprogramm widerspricht dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Das nehmen wir nicht hin", so Remo Klinger, Anwalt der Beschwerdeführenden. Das Programm lasse eine klaffende CO2-Lücke von insgesamt bis zu 331 Millionen Tonnen bis 2030, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Bundesregierung hatte das Klimaschutzprogramm 2023 im Oktober beschlossen.
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Christ, Der Klimaschutzbeschluss des BVerfG – mögliche Konsequenzen und Handlungsalternativen, NVwZ 2023, 1193
Köck, Die Klimaklage und der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 24.03.2021 – ein Erfolg für die Zivilgesellschaft und die demokratische Gewaltenteilung, ZUR 2023, 573
BVerfG, Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich, NVwZ 2021, 951