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Zahlreiche Änderungen an Etatentwurf - finaler Beschluss steht aus

Redaktion beck-aktuell (dpa)
Letzt­lich ging es schnel­ler als er­war­tet - wohl auch, weil eine Frak­ti­on kei­ner­lei An­trä­ge stell­te. Die Etats der Mi­nis­te­ri­en für 2024 ste­hen. Doch einen Strich unter den Bun­des­haus­halt wol­len die Haus­häl­ter erst in der kom­men­den Woche ma­chen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat zahlreiche Änderungen am Etatentwurf von Finanzminister Christian Lindner beschlossen. Die am Donnerstagmittag begonnene Bereinigungssitzung dauerte bis zum frühen Freitagmorgen um etwa 4.20 Uhr. Ein finaler Beschluss im Ausschuss steht jedoch noch aus. Weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts viele Fragen offen sind, sollen am Dienstag zunächst noch Sachverständige gehört werden. Am kommenden Donnerstag soll die Bereinigungssitzung dann formal beendet werden.

Erst dann werden auch Informationen darüber vorliegen, wie stark sich der Bund im kommenden Jahr neu verschuldet und wie viel Geld insgesamt ausgegeben wird. Der Bundestag soll den Haushaltsentwurf in der Sitzungswoche vom 27.11. bis 01.12.2023 dann endgültig verabschieden.

Verfassungsgerichtsurteil bringt Unsicherheit

Noch ist völlig unklar, wie viel am Etatentwurf bis dahin noch angepasst werden muss. Denn das Urteil des Verfassungsgerichts könnte noch viel weitreichendere Folgen haben als auf den ersten Blick ersichtlich. Das höchste deutsche Gericht hatte am Mittwoch eine Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für nichtig erklärt. Diese Kredite waren zur Bewältigung der Corona-Krise genehmigt worden, wurden dann aber in ein Sondervermögen für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft verschoben. Nun stehen die Milliarden nicht zur Verfügung.

Die Bundesregierung prüft derzeit, ob das Urteil noch weitreichendere Folgen auch für andere schuldenfinanzierte Sondervermögen hat. Die Haushälter wollen daher vorsichtshalber auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds sperren, aus dem unter anderem die Energiepreisbremsen gezahlt werden. Die oppositionelle Union hält es nicht für seriös, unter diesen Umständen überhaupt schon einen Haushalt zu beschließen - und stellte deshalb im Ausschuss keinen einzigen inhaltlichen Änderungsantrag.

Die Chef-Haushälter der Ampel-Koalition kritisierten das scharf. "Die Union hat sich heute Nacht der Mitarbeit leider verweigert", erklärten sie nach Ende der Sitzung. "Erst hat sie versucht, die Sitzung abzusagen und dann hat sie keinen einzigen Änderungsantrag zum Bundeshaushalt gestellt", monierten Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP). Sie forderten die Union auf, "verantwortungsvoll mit dem Urteil und dessen Folgen umzugehen, statt die Arbeit im Parlament einzustellen".

Zeitplan für Haushaltsbeschluss soll weiter gelten

Die Ampel-Koalition sieht den Kernhaushalt für das kommende Jahr, also die Etats der einzelnen Ministerien, nicht von dem Urteil betroffen. Der Bundeshaushalt soll daher weiterhin am 01.12.2023 beschlossen werden.

Dafür nahmen die Haushälter in der Nacht zum Freitag noch eine Reihe Änderungen vor. Unter anderem wurden die Mittel für humanitäre Hilfe im Ausland aufgestockt. Verglichen mit den Plänen der Regierung soll es 700 Millionen Euro mehr geben. Nach Angaben des Linken-Abgeordneten Victor Perli steht aber immer noch deutlich weniger Geld zur Verfügung als in diesem Jahr.

Aufgestockt wurden auch die Mittel für Integrationskurse und Beratungsleistungen für Zuwanderer. Statt der ursprünglich vorgesehenen 880 Millionen Euro wurden 1,06 Milliarden Euro eingeplant. Auch für die Freiwilligendienste machten die Haushälter 80 Millionen Euro mehr locker.

Elterngeld-Reform kommt schrittweise

Lindner hatte dem Parlament einen Spar-Etat vorgelegt, weil er die Schuldenbremse einhalten will - und sich dazu auch vom Grundgesetz verpflichtet sieht. Nach langem Ringen mit seinen Ministerkollegen, in das sich auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) einschaltete, brachte er den Entwurf verspätet ins Kabinett. Prioritäten liegen bei Verteidigung und Klimaschutz. In vielen anderen Ressorts wird im Vergleich zum Vorjahr sogar gekürzt.

Das Familienministerium kündigte etwa eine heftig umstrittene Elterngeld-Kappung für Bezieher hoher Einkommen an. Diese fällt nun weniger radikal aus. Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wird, soll nicht plötzlich, sondern schrittweise sinken. Bis Ende März soll sich gar nichts ändern. Danach fällt die Grenze auf 200.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen. Ab April 2025 soll eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte zunächst vorgeschlagen, das Elterngeld solle nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Aktuell liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 bei Paaren. Geändert wird nun auch, dass Eltern nur noch einen Monat parallel Elterngeld beziehen können. Mindestens einer der Partnermonate muss allein genommen werden. Das muss zudem innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes passieren.

Plus für Ukraine-Hilfe und Senkung der Stromsteuer

Andere Änderungen hatte Lindners Ministerium selbst noch eingepflegt: In der Vorlage für die Ausschusssitzung wurde die Militärhilfe für die Ukraine auf acht Milliarden Euro verdoppelt. Außerdem wurden nach der Ampel-Einigung auf ein Entlastungspaket rund 1,3 Milliarden Euro mehr Zuschüsse für stromintensive Unternehmen eingeplant.

Die ebenfalls zur Entlastung beschlossene Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe wird allerdings teurer als gedacht. Für 2024 und 2025 wird in der Ampel-Koalition jeweils mit Kosten von 3,25 Milliarden Euro gerechnet. Das geht aus einem Entwurf für das Haushaltsfinanzierungsgesetz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei Vorstellung des Konzepts war in Regierungskreisen von 2,75 Milliarden Euro die Rede gewesen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

BVerfG, Einschätzungsspielraum und Vorherigkeitsgebot im Staatsschuldenrecht, BeckRS 2023, 31615

Glattfeld, Strompreispaket für produzierende Unternehmen – Bundesregierung entlastet stromintensive Unternehmen, EnK-Aktuell 2023, 010245

Rothe/Werner, Überzeugt ein Industriestrompreis als Entlastungsinstrument? Eine Analyse der Argumente des DIW., EnK-Aktuell 2023, 010210

Heintzen, Die Schuldenbremse (Art. 109 III und 115 II GG) in der Abfolge der außergewöhnlichen Notsituationen der Jahre 2020 bis 2022, NVwZ 2022, 1505

BVerfG, Erfolgloser Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" durch Rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021, BeckRS 2022, 34878

Frenz, Haushaltsumschichtung für Klimaschutz und Digitalisierung – verfassungswidrig?, GewArch 2022, 173

Harte Vorwürfe in Debatte um Kredit-Umschichtung im Bundeshaushalt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.12.2021, becklink 2021800

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