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Leitlinien zur KI-Transformation im Finanzwesen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Appell anlässlich des 80. Deutschen Betriebswirtschafter-Tags (DBT)

 

Aktuell im September/Oktober 2026 vorgelegte Stellungnahmen ordnen die Wirkungen der rasend schnellen KI-Transformation zwischen Goldgräber- und Weltuntergangsstimmung ein. Ein am 6.10.2026 in Düsseldorf anlässlich des 80. DBT 2026 vorgelegtes 10-Leitlinien-Papier veranschaulicht aus der Sicht von Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Unternehmensführung (Accounting, Auditing & Governance), wie groß einerseits der Transformationsbedarf in Unternehmen ist, um Chancen zu wahren bzw. nicht abgehängt zu werden – und wie umfassend andererseits im Risikomanagement die Aufgabenstellungen sind, um Risiken beherrschbar zu halten.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Mindestens sehr viele, eher fast alle Unternehmen stehen aktuell vor extremen Herausforderungen. Sie müssen einerseits ihr Kerngeschäft auf Profitabilität trimmen und andererseits neue, zukunftsfähige Geschäftsfelder erschließen. Damit diese Transformation im normalen Fahrwasser gelingt, sind eine klare Strategie, eine anpassungsfähige Organisation sowie eine Unternehmenskultur, die Zusammenarbeit, Eigeninitiative und Verantwortungsübernahme fördert, erforderlich. In Ausfüllung der grundsätzlichen strategischen Neuausrichtung bzw. des Geschäftsmodell-Redesigns ist das Spektrum der zu bestellenden Transformationsfelder sehr vielfältig: Transformationsexperten sprechen von organisatorischer, kultureller, digitaler und nachhaltiger Transformation.

Und all das muss nun quasi außerhalb des normalen Fahrwassers in seit 2023 explosionsartig angewachsene Veränderungsprozesse eingebettet werden, die mit der Integration von KI-Anwendungen einhergehen – im Prinzip sind davon mehr oder weniger alle Unternehmensbereiche betroffen.

 

 

Lösung

 

1. Grußwort aus dem BMWE mit bemerkenswertem Inhalt

Die Veranstalter des DBT 2026 zielten am 6.10.2026 mit ihrem Programm auf eine produktive KI-Ordnung in Accounting, Auditing und Governance. Wenn hier nun zunächst aus dem Grußwort zum 80. Deutschen Betriebswirtschafter-Tag (DBT) zitiert wird, so deshalb, weil es sich dabei jenseits sonstiger „netter“ Grußtexte einmal um einen Text mit besonderer fachlicher Tiefe und außergewöhnlich präziser Zielgruppenansprache handelt. Die Kommunikationsexperten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatten in der Vorbereitung für die vom DBT adressierten Bereiche Accounting, Auditing und Governance offenbar sehr viel Gespür für das entwickelt, was gerade für die DBT-Teilnehmer aktuell besonders wichtig ist. So wird ein vorrangig wichtiger Aspekt im Namen der Ministerin Katherina Reiche wie folgt herausgearbeitet: „KI ist besonders leistungsfähig, wenn sie aus vielen Fällen allgemeine Muster ableitet. Accounting, Auditing und Governance beginnen jedoch häufig dort, wo das Besondere zählt: bei einer ungewöhnlichen Abweichung, einer Ermessensentscheidung, einem nicht eindeutig zu bewertenden Risiko oder einer Entwicklung, für die es noch keinen verlässlichen Vergleichsfall gibt.“ Genau darin liege die gemeinsame Aufgabe der Disziplinen Accounting, Auditing und Governance:

  • „Rechnungslegung muss wirtschaftliche Realität sach- und normgerecht abbilden.
  • Wirtschaftsprüfung muss beurteilen, ob aus Daten belastbare Aussagen werden.
  • Gute Unternehmensführung muss auch unter Unsicherheit Entscheidungen treffen und die Verantwortung dafür klar zuordnen.“

Dass sich mit KI die Erfüllung dieser Aufgaben grundlegend verbessern lässt, dürfte keinen ernstzunehmenden Zweifeln begegnen, denn mit ihr lassen sich Daten schneller auswerten, Risiken früher erkennen und Inkonsistenzen (Widersprüchlichkeiten) sichtbar machen. Aber wo Licht ist, lässt der Schatten bekanntlich nicht lange auf sich warten: Denn zu Recht weist das Ministerium darauf hin, dass sich mit diesen Möglichkeiten der Anspruch an die menschliche Urteilskraft verschiebt: „Entscheidend ist künftig nicht allein, ob ein System zu einem Ergebnis kommt. Entscheidend ist, ob dieses Ergebnis nachvollziehbar ist, ob seine Grenzen erkannt werden und wer bereit ist, dafür einzustehen. Gerade in Bereichen, die Vertrauen, Integrität und Rechenschaft sichern, darf Verantwortung nicht in technischen Prozessen verschwinden.“

 

 

2. Neue Leitlinien für die Bereiche Accounting, Auditing und Governance

Vor diesem Hintergrund wohlgesetzter Grußworte wurden anlässlich des DBT zehn vorformulierte betriebswirtschaftliche Leitlinien zu technologieoffener Regulierung, wirksamer Kontrolle und klarer Verantwortung in Unternehmen in vier Panel-Sitzungen mit jeweils vier Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis auf ihre Stichhaltigkeit überprüft und im Ergebnis bestätigt: Die Tabelle nimmt diese Leitlinien auf.

 

 

Leitlinie und Erläuterungstext
1. Eine innovationsorientierte KI-Regulierung darf nicht spezifische technische Lösungen vorgeben, sondern muss sich an Chancen, Risiken und Verantwortlichkeiten orientieren.
  • Europäische und nationale Gesetzgeber sind gefordert, technologieoffen zu regulieren.
  • Kl-, Daten-, Cyber-, Haftungs- und Branchenregulierung müssen widerspruchsfrei und kohärent (stimmig, zusammenhängend) ausgestaltet sein.
  • Technologiespezifische Anforderungen sind nur dort gerechtfertigt, wo besondere technische Eigenschaften Risiken erzeugen, die durch allgemeine Qualitäts-, Haftungs- und Governance-Prinzipien nicht hinreichend erfasst werden.
 
2. Regulatory Sandboxes und Reallabore müssen systematisch genutzt werden, um KI-Regulierung unter realen Bedingungen zu erproben und weiterzuentwickeln.
  • Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, neue KI-Anwendungen unter Aufsicht und mit sachlich sowie zeitlich begrenzten regulatorischen Spielräumen zu erproben.
  • Die dabei gewonnenen Erkenntnisse über Risiken, Wirkungen und geeignete Governance-Mechanismen müssen systematisch ausgewertet und – soweit verallgemeinerbar – in die Weiterentwicklung der Regulierung einbezogen werden.
 
3. Zukunftsfähigkeit bedeutet, resiliente (also Widerstandsfähigkeit auch unter erschwerten Bedingungen) KI-Infrastrukturen in Deutschland und der EU aufzubauen. Dazu müssen insbesondere schwer substituierbare Abhängigkeiten begrenzt und wettbewerbliche Wahlmöglichkeiten geschaffen werden.
  • Der Einsatz von KI setzt verlässliche digitale und physische Infrastrukturen voraus.
  • Wirtschafts-, Wettbewerbs-, Digital- und Industriepolitik müssen Wechselmöglichkeiten, Interoperabilität und resiliente Strukturen bei digitalen Infrastrukturen fördern.
  • Problematisch sind nicht Größe oder Spezialisierung an sich, sondern Lock-in, fehlende Substitutionsmöglichkeiten und strategische Abhängigkeiten bei geschäftskritischen KI-Anwendungen.
 
4. Der regulatorische Rahmen muss die Voraussetzungen für die Verfügbarkeit und verantwortungsvolle Nutzung qualitativ hochwertiger Daten schaffen.
  • Eine verantwortungsvolle Datennutzung setzt angemessene und verbindliche Anforderungen an Datenqualität, Datenherkunft und die Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung sowie einen angemessenen Schutz sensibler Daten und verlässliche Dateninfrastrukturen voraus.
  • Zugleich muss die Regulierung so ausgestaltet sein, dass sie die rechtssichere und praxistaugliche Nutzung vorhandener Daten nicht durch unverhältnismäßige Anforderungen erschwert.
 
5. Die regulatorische Infrastruktur der Unternehmensberichterstattung muss Al-ready gemacht werden.
  • KI kann die Unternehmenstransparenz verbessern und zugleich die Erstellungs- und Verarbeitungskosten senken.
  • Dazu muss von einer dokumentenbasierten zu einer digitalen Informationsbereitstellung übergegangen werden.
  • Zugleich muss die regulatorische Infrastruktur der Unternehmensberichterstattung für KI-gestützte Erstellung, Prüfung und Nutzung ausgelegt werden.
  • Darüber hinaus müssen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, Taxonomien, Auslegungshinweise sowie andere regulatorische Vorgaben und Informationen maschinenlesbar, semantisch eindeutig, versioniert und dauerhaft referenzierbar bereitgestellt werden.
  • Fallrecht und implizites Auslegungswissen müssen strukturiert erschlossen und mit Standards, Beispielen und Taxonomien verknüpft werden.
 
6. Neue Berichts- und Dokumentationspflichten dürfen nur eingeführt werden, wenn ihr Nutzen die Kosten rechtfertigt. Bestehende Vorgaben müssen regelmäßig auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und bei negativem Befund angepasst oder aufgehoben werden.
  • KI darf nicht dazu führen, immer mehr Informationen regulatorisch einzufordern, nur weil ihre technische Erstellung leichter wird.
  • Regulierung muss ex ante (im Voraus) die Möglichkeit einschließen, auf neue Vorgaben zu verzichten.
  • Jede neue Pflicht muss mit einer verbindlich geplanten und evidenzbasierten Wirksamkeitskontrolle verbunden werden, die die Zielerreichung, Befolgungs- und Komplexitätskosten sowie organisatorische bzw. regulatorische Folgewirkungen erfasst und bei negativem Befund zur Anpassung oder Aufhebung der Regel führt.
 
7. KI-Kompetenz und professionelle Urteilsfähigkeit müssen verbindlich in Studium, Aus- und Weiterbildung sowie in Berufsexamina verankert werden.
  • Qualifizierung darf sich nicht auf die Bedienung von KI-Systemen beschränken.
  • Vermittelt werden müssen
    – Daten- und Modellverständnis,
    – Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Grenzen und Bias (Verzerrung, Verfälschung) von KI sowie
    – die Fähigkeit, Ergebnisse im jeweiligen Kontext zu bewerten, Zielkonflikte zu erkennen und begründete Entscheidungen zu treffen.
  • Zugleich müssen neue Lern- und Entwicklungspfade zum Aufbau von Erfahrungswissen und professioneller Urteilsfähigkeit geschaffen werden, wenn KI klassische Einstiegs-, Assistenz- und Routinetätigkeiten übernimmt.
 
8. Verlässlichkeit von KI-Ergebnissen muss durch wirksame Systemkontrolle statt formaler „Human-in-the-Loop“-Vorgaben (Vorgaben zur Einbindung des Menschen) gesichert werden.
  • Ein formaler „Human-in-the-Loop“ reicht zur Sicherung Kl-gestützter Prozesse nicht aus, wenn Menschen Ergebnisse faktisch nicht mehr beurteilen oder in die Prozesse eingreifen können.
  • Ist KI dem Menschen in einzelnen Aufgaben systematisch überlegen, kann eine obligatorische menschliche Letztentscheidung die Ergebnisqualität sogar verschlechtern.
  • Kontrolle durch Menschen muss sich dann stärker vom einzelnen KI-Output auf das System verlagern:
    – auf Daten und Modelle,
    – Einsatzbereiche und Zugriffsrechte,
    – Änderungen und Sicherungsmechanismen sowie
    – die laufende Leistungsfähigkeit.
 
9. Unternehmen müssen für wesentliche Kl-Anwendungen Entscheidungsrechte, Verantwortlichkeiten und Grenzen zulässiger Autonomie verbindlich festlegen.
  • KI-Governance muss sich am Geschäftsmodell, Risikoprofil, Anwendungszweck und an der Wirkungsreichweite des jeweiligen KI-Einsatzes orientieren.
  • Unternehmensleitungen müssen begründen können,
    – mit welchem Ziel KI eingesetzt wird,
    – welche Risiken damit verbunden sind und akzeptiert werden,
    – wie diese kontrolliert werden und
    – wer bei Fehlentwicklungen eingreift.
 
10. Unternehmerische Organverantwortung kann nicht auf KI-Systeme übertragen werden.
  • Entscheidungsbefugnis und Verantwortung müssen miteinander verbunden bleiben.
  • KI kann Entscheidungs-, Informations- und Kontrollprozesse unterstützen, aber keine Verantwortung übernehmen.
  • Auch bei weitreichender Automatisierung in der Vorbereitung von Reporting, Planung und Entscheidungsvorlagen verbleiben
    – die Zielsetzung,
    – die Festlegung zulässiger Autonomie,
    – die Kontrolle und
    – die Verantwortungszurechnung
    beim Vorstand, Aufsichtsrat oder den jeweils zuständigen Verantwortungsträgern.
 

 

 

Praxishinweise:

  • Stellvertretend für viele andere Berufsbilder soll hier noch ein Blick darauf geworfen werden, wie sich die allgemeine Prozessautomatisierung im Finanzwesen speziell bei den Controllern auswirkt, um die Notwendigkeit der Orientierung an den vorstehenden Leitlinien zu unterstreichen. Das Controller Institut bringt die Entwicklung in einer Mitteilung vom 1.10.2026 so auf den Punkt: „Vom Tabellenblatt zum KI-Agenten“. Was mit simplen Tabellenkalkulationsprogrammen begann, habe sich über Business-Intelligence-Lösungen hin zu modernen Data- und Analytics-Plattformen entwickelt. Statt manueller Excel-Auswertung konnten Fachabteilungen dann mit BI-Tools erstmals interaktive Dashboards erstellen und Daten selbstständig analysieren: vom Self-Service zur Datenvisualisierung hin zur automatischen Datenbearbeitung bzw. -anreicherung mithilfe von Robotic Process Automation (RPA). Ergänzend dazu sind inzwischen Verfahren wie Document Understanding weitgehend etabliert: Rechnungen, Belege oder Verträge lassen sich mittels Optical Character Recognition (OCR) automatisch erfassen, klassifizieren und direkt in ERP-Systeme überführen.
  • In den KI-Agenten sieht das Controller Institut die nächste Entwicklungsstufe. Hierbei werden unter KI-Agenten Systeme verstanden, die eigenständig Ziele verfolgen, Entscheidungen treffen und Aktionen in digitalen Umgebungen ausführen können:
    – KI-Agenten erkennen Auffälligkeiten oder Chancen in Datenbeständen und informieren Controller automatisch (proaktive Analysen).
    – Statt starre Regeln zu befolgen, passen sich Prozesse adaptiv an neue Situationen an (selbstlernende Prozesse).
    – Controller werden stärker zu Kuratoren und Steuerern dieser Agenten, indem sie Ziele definieren, Ergebnisse validieren und strategisch nutzen (neue Rollenbilder).
  • Vor diesem Hintergrund kann nur jedem Bilanzbuchhalter und Controller unter 65 empfohlen werden: Wer jetzt nur passiv abwartet („wird schon nicht so schlimm kommen“), hat verloren. Man muss das so deutlich formulieren, denn ohne aktive Einbringung in die unausweichlichen massiven Veränderungsprozesse wird es nur eine Frage der Zeit sein, von KI-Agenten ersetzt zu werden. Und die Dauer dieser Zeitspanne wird kleiner sein als je zuvor. Da bleibt dem Verfasser nur die Hoffnung, nicht als Überbringer schlechter Nachrichten bestraft zu werden wie gemäß einer frühmorgendlichen Depesche der Berliner Morgenpost (vom 9.7.2010 um 2:20 Uhr) einst der Singvogel, den Apollon zur Überwachung der Königstochter Koronis gesandt hatte, weil sie ein Kind von ihm erwartete. Als Koronis untreu wurde, meldete der Vogel dies sofort. Apollon soll ihn bestraft haben, indem er die Farbe des Vogels in Schwarz verwandelte und ihm seine Stimme nahm. Etwas Schlimmeres dürfte es für einen (lebenden) Singvogel kaum geben – und für einen leidenschaftlichen Autor auch nicht, wenn er sich nicht mehr zu Wort melden dürfte.

 

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 11/2026

BC20261107

 

 

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