Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel


Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) im Juni 2026 erstmals seit Oktober 2023 die Leitzinsen anhob, erfolgt im September 2026 nun die zweite Zinserhöhung um 0,25 Prozentpunkte.
Praxis-Info!
Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der Anfang März 2026 begonnene Iran-Krieg, prägen das aktuelle Wirtschaftsgeschehen. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ging das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4% auf 2,2% zurück. Die Gesamtinflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 2024 rund 2,4%. Für das Gesamtjahr 2025 lag die Inflationsrate bei 2,2%.
Die Inflationsrate ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf 2,1% im Januar 2026 weiter zurückgegangen. Im Februar 2026 sank die Inflation in Deutschland auf einen Wert von 1,9%, bevor im März 2026 die ansteigenden Energiepreise aufgrund des Iran-Kriegs zu einer Inflationsrate von 2,6% und im April 2026 zu einer Inflationsrate von 2,9% führten. Im Juni 2026 betrug die Inflationsrate wieder 2,3%, stieg jedoch bis August 2026 auf einen Wert von 2,9%.
Volkswirte der EZB rechnen derzeit mit einer Gesamtinflation für das Jahr 2026 in Höhe von 3,0%, für das Jahr 2027 mit 2,5% und für das Jahr 2028 mit 2,1%. Damit wird die erwartete Gesamtinflation für die Jahre 2026 bis 2028 über dem Inflationsziel der EZB von rund 2,0% liegen. Der derzeitige Krieg im Nahen Osten und der damit verbundene Anstieg der Öl- und Gaspreise führten in den letzten Monaten zu einem Schub der Inflation. Um diesem Wiederaufflammen des Inflationsgeschehens entgegenzuwirken, hatte der EZB-Rat im Juni 2026 und nun erneut im September 2026 eine Anhebung der Leitzinsen beschlossen.
Entscheidend für den weiteren Verlauf des Inflationsgeschehens ist insbesondere, wie es mit dem Krieg im Nahen Osten weitergehen sowie wann und in welchem Umfang die Straße von Hormus wieder zuverlässig und dauerhaft befahrbar sein wird.
Die zweite Zinserhöhung der EZB im Jahr 2026 um 0,25 Prozentpunkte bedeutet für die relevanten Zinssätze Folgendes:
- Der Hauptrefinanzierungssatz steigt auf 2,65%. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
- Der Zinssatz für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, steigt auf 2,50%. Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
- Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität steigt auf 2,90%.
Mit den Zinserhöhungen im Juni 2026 und aktuell im September 2026 signalisiert die EZB, dass sie dem Auftreten einer erneuten Hochinflationsphase, wie sie in den Jahren 2022 und 2023 durch den Ukraine-Krieg ausgelöst wurde, vehement entgegentritt. Ähnlich wie der Ukraine-Krieg zu steigenden Energiepreisen geführt hatte, hat auch der Iran-Krieg seit März 2026 einen energiepreisbedingten Inflationsschub ausgelöst. Die aktuelle Zinserhöhung begründet die EZB damit, dass die Inflation über einen längeren Zeitraum deutlich über dem Zielwert von 2,0% bleiben wird. Zudem zeigt sich die Konjunktur trotz des Energiepreisschocks äußerst widerstandsfähig, was auf steigende Verteidigungsausgaben und die positive Entwicklung des privaten Konsums zurückzuführen sei.
Der für Bewertungsfragen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 wies bereits seit Beginn des Jahres 2022 durchgehend eine steigende Tendenz auf. Der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 betrug zum 31.12.2025 noch gerundet 3,25% und ist zum 1.2.2026 auf gerundet 3,50% angestiegen. Zum 1.9.2026 ist der risikolose Basiszinssatz auf 3,75% angestiegen. Ein risikoloser Basiszins in Höhe von 3,75% wurde vor dem Jahr 2026 zuletzt im Juli 2011, d.h. vor über fünfzehn Jahren, erreicht.
Im Unterschied zum Einlagenzinssatz der EZB dient der Basiszinssatz nach IDW S 1 als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmenswerte. Die Ableitung des Basiszinssatzes erfolgt kapitalmarktorientiert anhand der Renditen von Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen). Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken wie US-Notenbank FED (Federal Reserve) und EZB mittelbar auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz haben. Steigt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies in der Regel einen steigenden Basiszinssatz und damit tendenziell, bei ansonsten unveränderten Bedingungen, sinkende Unternehmenswerte zur Folge haben.
Die früheren Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u.a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen deutlich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen zukünftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Gleichzeitig führte das gestiegene Zinsniveau bei ansonsten gleichen Bewertungsparametern zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu erhöhten Wertminderungsrisiken.
Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 29.10.2026 geplant. Der mögliche weitere Anstieg der Inflation im Zuge des Öl- und Gaspreisanstiegs im Euroraum führt zu Spekulationen über eine dritte Zinserhöhung der EZB im restlichen Verlauf des Jahres 2026.
Die Entwicklung des für Unternehmensbewertungen relevanten Basiszinssatzes ist derzeit geprägt durch eine Gemengelage von sich überlagernden Effekten. Daher ist die weitere Zinsentwicklung für das Jahr 2026 noch nicht abschätzbar. Wenn das allgemeine Zinsniveau weiter steigt, dürfte dies die Kapitalkosten der Unternehmen in der Weise beeinflussen, dass auch diese weiter steigen werden. In der Folge würden bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte sinken und etwaige Wertminderungsrisiken zunehmen. Insofern bleiben die Auswirkungen der aktuellen und künftigen Notenbankpolitik auf den Kapitalmarkt und die Unternehmenswerte abzuwarten.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
StB Sebastian Schöffel, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München
BC 10/2026
BC20261011