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Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer

Neuer Branchen-Leitfaden bietet wertvolle Hilfen

 

Aufgrund der Erwartungshaltung unterschiedlicher Stakeholdergruppen werden mittelständische Unternehmen (KMU) auch ohne gesetzliche CSRD-Berichtspflicht künftig häufiger Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen. Das betrifft viele Branchen, aber insbesondere auch die Messe- und Veranstaltungswirtschaft. Einem neuen Branchenleitfaden ist zu entnehmen, wie sich der freiwillige EU-Reportingstandard (VS) praxisnah umsetzen lässt und warum das Thema auch für andere KMU relevant ist.


 

Praxis-Info!

 

Problemstellung

Die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet zahlreiche Chancen. Um nur einige davon zu nennen, führt aktuell der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) und die fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 25.8.2026 folgende Aspekte an:

  • Steigerung der Resilienz – durch frühzeitige Erkennung von Geschäftsrisiken dank einer Wesentlichkeitsanalyse.
  • Transparente Darstellung des eigenen Engagements – insbesondere in Branchen, die große positive Auswirkungen (Impact) auf die Gesellschaft und die regionale Wertschöpfung haben.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – durch klare Kommunikation gegenüber ausstellenden Unternehmen, Besuchenden sowie Anteilseignern, Partnern oder Banken.
  • Verankerung von Nachhaltigkeit in der Unternehmenskultur – und damit Stärkung im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte.

    Es fragt sich aber im Einzelfall, mit welchem Ressourceneinsatz die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt werden kann bzw. soll. Hilfestellung leisten kann – und das durchaus auch für andere Branchen – ein AUMA-Orientierungspapier für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Voluntary Standard (VS) in der Messe- und Veranstaltungswirtschaft, das im August 2026 herausgegeben wurde.

 

 

Lösungsaspekte

Der Reporting-Kompass soll Unternehmen dabei unterstützen,

  • passende Strukturen aufzubauen,
  • relevante Daten systematisch zu erfassen und
  • ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten nachvollziehbar zu dokumentieren.

Hierzu wurde im Leitfaden der von der EU-Kommission am 3.7.2026 angenommene freiwillige Reportingstandard (VS), der sich gegenwärtig noch im vorgesehenen Prüfverfahren durch EU-Parlament und EU-Rat befindet, auf die Besonderheiten der Messe- und Veranstaltungswirtschaft übertragen.

Anlass gab, dass viele Betriebe der Messe- und Veranstaltungswirtschaft gemäß Verbandsinformationen voraussichtlich nicht unter die gesetzliche Berichtspflicht fallen, zugleich aber der Bedarf an verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen steigt. Denn Kunden, Auftraggeber, Geschäftspartner, Banken und weitere Anspruchsgruppen (Stakeholder) erwarten zunehmend transparente Angaben zu Umwelt- und Sozialleistungen. „Das Orientierungspapier ist im engen Dialog mit den Mitgliedern beider Verbände entstanden. Sei es Kreislaufwirtschaft oder Treibhausgasbilanzierung: Viele komplexe Themen erfordern den Blick über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinaus sowie ein einheitliches und konsistentes Vorgehen. Der Reporting-Kompass ist ein wichtiger Schritt zu mehr Standardisierung und Vergleichbarkeit“, sagt Nikolai Mizin, der das Projekt beim AUMA als Manager für Nachhaltigkeit betreut.

Da die Messe- und Veranstaltungswirtschaft durch eine vielfältige und zugleich eng vernetzte Wertschöpfungskette geprägt ist, berücksichtigt der Reporting-Kompass unterschiedliche Perspektiven, so von Messegesellschaften, Messebauunternehmen, Dienstleistern, Agenturen, Logistikunternehmen und Cateringbetrieben. Die branchenspezifische Einordnung unterstützt Unternehmen dabei, Anforderungen realistisch zu bewerten und auf die eigene Praxis zu übertragen.

 

 

Praxishinweise:

  • Die Mitglieder des AUMA und der fwd: sind in der Veranstaltungswirtschaft vereint und agieren entlang einer gemeinsamen Wertschöpfungskette. Nachhaltigkeit hat laut Stellungnahme in dieser Branche eine lange Tradition und einen hohen Stellenwert. Wie viele andere Akteure befindet sich auch die Messe- und Veranstaltungswirtschaft im Wandel. Nicht nur aus regulatorischen Gründen im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal, sondern auch aus eigener Überzeugung: Eine nachhaltige Ausrichtung kann für Unternehmen in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein und sich langfristig auch ökonomisch auszahlen.
  • Mit dem am 25.8.2026 veröffentlichten „Reporting-Kompass“ wollen der AUMA und die fwd: Unternehmen den Einstieg in die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern. Es ist davon auszugehen, dass branchenspezifische Umsetzungshilfen, wie der Reporting-Kompass, künftig an Bedeutung gewinnen. Sie übersetzen abstrakte europäische Vorgaben in konkrete Prozesse, Kennzahlen und Datenanforderungen für die Unternehmenspraxis. Der Download des 58-seitigen Leitfadens ist auch Unternehmen aus anderen Branchen anzuraten, soweit im eigenen Verbandsumfeld noch keine vergleichbaren Hilfen angeboten werden. Die im Leitfaden enthaltenen Orientierungshilfen, gewerkspezifischen Hinweise und weiterführenden Verweise helfen Unternehmen dabei, wesentliche Themen zu priorisieren, Datenanforderungen besser zu verstehen und bestehende Maßnahmen strukturiert darzustellen.
  • Mit der Verkleinerung des CSRD-Anwendungsbereichs sinkt zwar die Zahl der unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen. Der Bedarf an vergleichbaren Nachhaltigkeitsdaten bleibt jedoch bestehen: Kunden, Banken, Geschäftspartner und größere Unternehmen können weiterhin entsprechende Informationen verlangen (vgl. dazu auch im BC-Newsletter vom 5.6.2026 den Beitrag des Verfassers zum Thema „Freiwillige Berichterstattung im Widerstreit der Interessen“; die nächste Sitzung des BVBC-Arbeitskreises Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR) ist für den 2.10.2026 in Hamburg anberaumt).

 

 

 

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, Coesfeld

 

 

BC 10/2026

BC20261002

 

 

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