Teil 3: Praxisbeispiele für VSME-Berichtsinhalte


Erste Unternehmen nutzen bereits das VSME-Reporting, um Anfragen unterschiedlicher Interessensgruppen (Stakeholder) strukturiert zu bearbeiten und zu bündeln. Hier wird gezeigt, welche Inhalte die Berichterstattenden wie priorisieren. Die bereits verfügbaren Praxisbeispiele zeigen, dass der VSME bzw. ihm ggf. nachfolgend der VS nicht zu einer einheitlichen „Standardlösung“ führen, sondern individuell ausfüllbare Spielräume lassen.
Praxis-Info!
Problemstellung
Mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) in nationales Recht rückt die freiwillige Berichterstattung in den Fokus vieler Unternehmen, insbesondere auch solcher, die sich vor den beschlossenen Erleichterungen von den bis zum Dezember 2025 diskutierten strengeren Vorgaben betroffen glaubten. Für den Mittelstand bedeutet die Umstellung auf den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für KMU (VSME – Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) einen grundlegenden Perspektivwechsel: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nicht mehr als umfassende Pflicht verstanden, sondern als gezielte Antwort auf spezifische Informationsanforderungen (vgl. ausführlich dazu Teil 2 im BC-Newsletter vom 15.5.2026). Das VSME-Reporting ermöglicht die Konzentration auf eine klar strukturierte Auswahl mit deutlich weniger Datenpunkten und ohne komplexe Berichtssystematiken (zu den möglichen Inhalten des Basismoduls und des Zusatzmoduls siehe Teil 2 im BC-Newsletter vom 15.5.2026). In Fortsetzung dieses Beitrags wird hier in Teil 3 näher dargestellt, wie ein VSME-Bericht in der Praxis aufgestellt werden kann und welche Erfahrungen bereits vorliegen.
Lösung
1. Erste Berichte in der Praxis
Die bereits verfügbaren Anwendungsbeispiele zeigen, dass Unternehmen den VSME-Standard unterschiedlich nutzen – und zwar abhängig von Zielsetzung und Stakeholder-Anforderungen:
(1) Fokus auf das Basismodul: Unternehmen, die ausschließlich das Basismodul nutzen, konzentrieren sich auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Die Berichterstattung ist überwiegend qualitativ geprägt und stellt zentrale Themen narrativ dar. Quantitative Kennzahlen werden punktuell ergänzt, insbesondere im Umweltbereich.
(2) Selektive Erweiterung: In der Praxis zeigt sich ein Ansatz, bei dem Unternehmen das Basismodul als Grundlage nutzen und dieses gezielt um ausgewählte Angaben des Zusatzmoduls ergänzen. Dabei werden Inhalte des Zusatzmoduls zwar aufgegriffen, jedoch nicht durchgängig den einzelnen Offenlegungspflichten zugeordnet oder entlang aller vorgesehenen Datenpunkte strukturiert. Die Auswahl dieser Angaben erfolgt vielfach auf der Basis der Wesentlichkeitsanalyse oder konkreter Informationsanforderungen von Stakeholdern. Dadurch entsteht eine selektive Erweiterung der Berichterstattung, bei der Inhalte des Zusatzmoduls integriert werden, ohne dass eine vollständige und systematische Abdeckung aller dort vorgesehenen Offenlegungen erfolgt.
(3) Vollständige Anwendung beider Module: Berichte, die beide Module vollständig abbilden, orientieren sich konsequent an der VSME-Systematik. Die Inhalte sind klar entlang der Offenlegungspflichten strukturiert, wodurch eine hohe Vergleichbarkeit und formale Konsistenz erreicht werden. Nachhaltigkeit ist hier eng mit dem Geschäftsmodell verknüpft und wird strategisch gesteuert. Dies zeigt sich insbesondere in der umfassenden Darstellung von Kennzahlen (inkl. Scope 1 bis 3), der Einbindung der Wertschöpfungskette sowie in konkreten, zeitlich definierten Zielen und Maßnahmen.
2. Bedarfsabhängige Gestaltung
Während einige Berichte primär der Beantwortung konkreter Informationsanfragen dienen, nutzen andere die Berichterstattung stärker als strategisches Steuerungs- und Kommunikationsinstrument. Entsprechend variieren auch Struktur und Darstellung: Neben einer reinen Orientierung an den VSME-Datenpunkten finden sich z.B. ergänzende Elemente wie Wesentlichkeitsanalysen, strategische Leitbilder oder ausführlichere Kontextinformationen.
Die Unterschiede zeigen sich auch im Umfang und in der Ausarbeitung der einzelnen Datenpunkte. In den betrachteten Berichten reicht die Bandbreite von einer kompakten Version mit rund 20 Seiten bis zu Berichten mit knapp 50 Seiten. Zugleich variiert die Detailtiefe, mit der die einzelnen Datenpunkte innerhalb der Offenlegungspflichten ausgearbeitet werden:
- Kompakte Berichte stellen Angaben teils stärker zusammenfassend dar, etwa bei Emissions-, Wasser-, Flächen- oder Personalkennzahlen.
- Umfangreichere Berichte arbeiten die Datenpunkte kleinteiliger ab, verweisen häufiger auf konkrete Tabellen, Berechnungsergebnisse und Fundstellen. Teilweise wird auch transparent gemacht, wenn einzelne VSME-Vorgaben nicht anwendbar sind oder Berichtselemente aus nachvollziehbaren Gründen nicht offengelegt werden.
3. Fazit
Der VSME (bzw. VS, siehe unten) adressiert als kompakt gehaltener Standard eine zentrale Herausforderung des Mittelstands: steigende Anforderungen an ESG-Transparenz bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen. Durch seinen modularen Aufbau und den klaren Fokus auf wesentliche Informationen ermöglicht er einen strukturierten und zugleich praktikablen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ersten Praxisbeispiele zeigen, dass der VSME nicht zu einer einheitlichen „Standardlösung“ führt, sondern individuell ausfüllbare Spielräume lässt. Unternehmen nutzen diese, um ihre Berichterstattung zielgerichtet an den Erwartungen konkreter Adressaten auszurichten. Mit dem am 6.5.2026 von der EU-Kommission neu in die Diskussion eingebrachten VS („Voluntary Standard“) darf der Mittelstand auf eine nochmals fokussiertere Perspektive mit dem weiter gestärkten Aspekt der Reduzierung der Erstellungsaufwands hoffen.
Praxishinweise: - Zur neuen EU-Initiative vom 6.5.2026, wonach aus dem VSME ein VS werden könnte, besteht noch die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen in der öffentlichen Konsultation einzubringen, die bis zum 3.6.2026 befristet wurde. Diese Initiative soll laut Angaben der EU-Kommission „Unternehmen in der Wertschöpfungskette und Unternehmen, die keinen verpflichtenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, dabei helfen, nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen und dabei ihren Berichterstattungsaufwand zu verringern“. Eine erste Analyse von Müller/Warnke/Baus findet sich im Printbeitrag BC 2026, Heft 6.
- Anfragen zu den bereits vorliegenden Berichten auf VSME-Basis können gerne über die Redaktion unter redaktion.bc@beck.de eingereicht werden.
- Über eine bisher eher am Rande betrachtete Konsequenz der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung, nämlich die laut Praxisstudie bessere Versicherbarkeit des Geschäfts mittelständischer Unternehmen, informiert ein Beitrag, der parallel im BC-Newsletter vom 21.5.2026 enthalten ist.
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WP/StB Daniel Scheffbuch ist Director der PKF WULF GRUPPE in Stuttgart; dort ist auch Dobrica Drvoshanova als Mitarbeiterin tätig.
BC 6/2026
BC20260624