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Bewertung bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

Veröffentlichung des Modulentwurfs IFRS 3-M3 durch den FAB des IDW

 

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat im Mai 2026 den Entwurf eines neuen Moduls (IFRS 3-M3) der IFRS-Modulverlautbarung IDW RS FAB 50 verabschiedet. Dieser befasst sich mit der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden bei Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle.


 

Praxis-Info!

Das IDW beschäftigt sich im Rahmen seiner Facharbeit auch mit Auslegungsfragen der nationalen und internationalen Rechnungslegung. Der Modulstandard IDW RS FAB 50 beinhaltet einzelne, jeweils in sich geschlossene Stellungnahmen zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation, sofern keine abweichende Auffassung vom IASB oder IFRS IC geäußert wurde. Der Aufbau des Standards sieht eine Unterteilung nach den IFRS-Normen vor, auf die sich die zu interpretierende Fragestellung bezieht bzw. denen sie entstammt.

Im Mai 2026 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) den Entwurf eines neuen Moduls zu IFRS 3 (IFRS 3-M3) zu IDW RS FAB 50 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.

Gegenstand dieses Modulentwurfs ist die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses unter gemeinsamer Kontrolle entweder durch Einbringung der Anteile, Verschmelzung oder Veräußerung des gesamten Reinvermögens eines Tochterunternehmens an ein anderes Tochterunternehmen übergehen. Durch das Modul soll der bisherige Abschnitt 3 zur bilanziellen Abbildung von konzerninternen Umstrukturierungen aus der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2) ersetzt werden.

Die Inhalte werden in den Regelungen dabei weitgehend übernommen. Die einzige wesentliche Veränderung des Modulentwurfs im Vergleich zu den bisherigen Ausführungen in IDW RS HFA 2 resultiert aus einer Anpassung an die zwischenzeitlich geänderte herrschende Meinung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene hinsichtlich der Alternativen beim sog. Predecessor Accounting (wörtlich „Vorgängerbuchhaltung“, hier: Buchwertfortführungsmethode). Sofern der Teilkonzernabschluss des aufnehmenden Unternehmens nicht als eigenständiger Konzernabschluss angesehen wird, sondern als Ausschnitt aus dem Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens betrachtet wird, ist die Anwendung der Buchwertfortführungsmethode möglich. Dabei dürfen im Teilkonzernabschluss des übernehmenden Rechtsträgers nicht nur die Konzernbuchwerte des bzw. eines übergeordneten Mutterunternehmens übernommen werden, sondern alternativ wird auch die Übernahme der IFRS-Buchwerte aus dem Einzelabschluss des übertragenen Rechtsträgers für zulässig erachtet.

Stellungnahmen zu dem Modulentwurf sollen bis 31.7.2026 übermittelt werden.

 

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP/StB Dr. Julia Busch, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 6/2026 

BC20260628

 

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