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Klimaschutzprogramm 2026: Beschluss der Bundesregierung

Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

67 Maßnahmen sollen bis 2030 zusätzlich CO2-Einsparungen von über 25 Millionen Tonnen ermöglichen

 

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das Investitionen, Fördermaßnahmen und strukturelle Veränderungen in mehreren Sektoren vorsieht, um die nationalen Klimaziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen.


 

Praxis-Info!

Das Bundeskabinett hat am 25.3.2026 das Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Ziel ist es, die bestehende Lücke zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis zum Jahr 2030 zu schließen. Insgesamt umfasst das Programm 67 Maßnahmen, mit denen eine zusätzliche Reduktion von Treibhausgasen in Höhe von rund 27 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 erreicht werden soll. Sieben Bundesministerien (BMWE, BMWSB, BMV, BMLEH, BMAS, BMF und BMUKN) haben zum Programm beigetragen.

Für die Umsetzung werden ab dem Jahr 2027 bis einschließlich 2030 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt rund 8 Mrd. € bereitgestellt. Davon entfallen 7,6 Mrd. € auf den Klima- und Transformationsfonds sowie 400 Mio. € auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Im Einzelnen fließen rund 2,9 Mrd. € in Förderprogramme im Industriesektor und rund 4,7 Mrd. € in Maßnahmen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft.

Ein Schwerpunkt des Programms liegt im Energiesektor. Geplant ist unter anderem der Ausbau der Windenergie an Land um zusätzliche 12 Gigawatt. Dadurch soll der Einsatz fossiler Energieträger verringert werden. Darüber hinaus sieht ein Fernwärmepaket den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen vor, wobei die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) aus dem Sondervermögen aufgestockt wird.

Im Industriesektor sollen Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren unterstützt werden. Dazu zählen insbesondere Investitionen in die Elektrifizierung von Industrieprozessen sowie die Steigerung der Ressourceneffizienz.

Auch im Verkehrsbereich sieht das Programm mehrere Maßnahmen vor. Dazu gehören ein neues Förderprogramm für Elektrofahrzeuge mit sozialer Staffelung sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Zudem ist die langfristige Sicherung des Deutschlandtickets Bestandteil des Maßnahmenpakets. Darüber hinaus umfasst das Programm die Weiterentwicklung der Treibhausgasquote. Diese dient als zentrales gesetzliches Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken.

Im Gebäudesektor soll insbesondere die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien sowie von Abwärme vorangetrieben werden. Auch der Ausbau der Wärmenetze im Rahmen des Fernwärmepakets kommt diesem Sektor zugute.

In der Landwirtschaft und im Bereich der Landnutzung sind Maßnahmen vorgesehen, die unter anderem die Wiedervernässung von Mooren und den Umbau von Wäldern fördern sollen, um die CO2-Bindung zu erhöhen.

Nach Angaben der Bundesregierung können durch die Maßnahmen auch wirtschaftliche Effekte erzielt werden, etwa durch geringere Ausgaben für Energieimporte. Das Programm ist Teil der langfristigen Strategie, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen.

 

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

WP/StB Dr. Corinna Boecker, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG

 

 

BC 5/2026

BC20260504 

 

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