CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex
Menü

Steuerfreie Aktivrente von 2.000 € monatlich: Aufnahme, Wechsel und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mitarbeiter der BC-Redaktion

Ergänzung der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente vom 16.3.2026

 

Wird im laufenden Kalendermonat eine neue Beschäftigung aufgenommen, wird der volle Freibetrag von bis zu 2.000 € monatlich berücksichtigt. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer bestätigt dem Arbeitgeber schriftlich, dass er in diesem Kalendermonat noch keinen steuerfreien Betrag für die Aktivrente erhalten hat. Der Arbeitgeber hat diese Bestätigung zum Lohnkonto des Arbeitnehmers zu nehmen und den Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 2.000 € steuerfrei zu stellen. Liegt dem Arbeitgeber keine entsprechende Bestätigung des Arbeitnehmers vor, erfolgt lediglich eine anteilige Berücksichtigung des Steuerfreibetrags wie bei einem Arbeitgeberwechsel.


 

Praxis-Info!

Wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb des Kalendermonats endet oder der Arbeitgeber gewechselt wird, erhält man den Steuerfreibetrag für die Aktivrente nur anteilig. Dabei wird von 30 Kalendertagen im Monat ausgegangen, und der Freibetrag wird entsprechend der tatsächlichen Kalendertage aufgeteilt.

 

 

Beispiel:

Berechnung der anteiligen Aktivrente bei Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Monats

Arbeitnehmer A, 68 Jahre, wechselt zum 26.3. vom Arbeitgeber A zum Arbeitgeber B. Aufgrund der rechtzeitigen Anmeldungen zur ELStAM-Datenbank erhalten beide Arbeitgeber für den Monat März die zutreffende Steuerklasse I und wenden jeweils die Lohnsteuer-Tagestabelle an.

 

Behandlung:

Der Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 € für die Aktivrente wird im Verhältnis der Kalendertage bei den Arbeitgebern A und B berücksichtigt:

  • Arbeitgeber A bis einschließlich 25.3. = 25/30 von 2.000 € = 1.667 € Freibetrag;
  • Arbeitgeber B 5/30 von 2.000 € = 333 € Freibetrag.

 

 

Falls durch diese tageweise Aufteilung der steuerfreie Betrag für die Aktivrente von 2.000 € in diesem Monat nicht vollständig genutzt wird, kann der volle Freibetrag für diesen Monat in der Einkommensteuererklärung 2026 beantragt werden.


 

Mitarbeiter der BC-Redaktion

 

BC 4/2026

BC20260417 

 

 

Rubriken

Anzeigen

BC Newsletter

beck-online Bilanzrecht PLUS

Teilen

Menü