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Offenlegung des Jahresabschlusses & Co.: Aktuelle Zahlen zu Ordnungsgeldverfahren

Prof. Dr. Christian Zwirner

Antwort auf Kleine Anfrage zeigt steigende Einnahmen – aber auch hohe Verluste durch Verjährung

 

Seit der Einführung des Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 HGB im Jahr 2007 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) zahlreiche Verfahren eingeleitet. Auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (BT-Drs. 21/61) hin legte die Bundesregierung nun umfassende Daten über diese Verfahren sowie deren finanzielle Auswirkungen vor.


 

Praxis-Info!

 

Entwicklung der Ordnungsgeldverfahren

Demnach stieg die Anzahl an eingeleiteten Verfahren seit 2009 kontinuierlich an – von rund 108.000 im Jahr 2009 auf 291.300 im Jahr 2024. Lediglich im Jahr 2008 war die Anzahl an Verfahren aufgrund der Finanzmarktkrise und der Umstellung auf die digitale Offenlegungspflicht mit 321.000 höher. Im ersten Quartal 2025 wurden bereits 20.000 Verfahren eingeleitet. Auch die Vollstreckung hat sich im Laufe der Jahre intensiviert: Während 2008 nur 21.900 Forderungen vollstreckt wurden, waren es 2024 bereits über 102.000. Diese Entwicklung unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Offenlegungspflicht im Handelsrecht und die konsequentere Verfolgung durch das Bundesamt für Justiz (BfJ).

 

 

Einnahmen aus Ordnungsgeldern

Ein Blick auf die Einnahmen des Bundes verdeutlicht die wirtschaftliche Relevanz der Ordnungsgeldverfahren. Laut Angaben der Bundesregierung beliefen sich die Einnahmen 2008 auf 18,9 Mio. € und stiegen bis 2024 auf 142,6 Mio. €. Für das erste Quartal 2025 wurden bereits Einnahmen in Höhe von 28 Mio. € erzielt. Diese Summen beinhalten nicht nur die eigentlichen Ordnungsgelder, sondern auch damit verbundene Kostenforderungen. Besonders seit 2021 zeigt sich ein starker Anstieg der Einnahmen, was auf eine höhere Effizienz der Vollstreckung und eine wachsende Zahl von Unternehmen mit Offenlegungspflichten schließen lässt.

 

 

Einnahmeausfälle durch Verjährung

Trotz steigender Einnahmen zeigen die von der Bundesregierung offengelegten Daten auch eine problematische Seite: Einnahmeausfälle durch verjährte Forderungen nach Art. 9 Abs. 2 EGStGB (Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch). Seit 2010 sind dem Staat auf diesem Weg insgesamt über 465 Mio. € entgangen. Allein im Jahr 2020 belief sich der Verlust auf 51,8 Mio. € bei 11.300 verjährten Forderungen. Im Jahr 2024 lagen die Ausfälle noch bei 28,2 Mio. €. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich um vollständig verjährte und somit nicht mehr vollstreckbare Forderungen handelt. Diese Zahlen werfen insbesondere Fragen zur Effizienz der Bearbeitungs- und Vollstreckungsprozesse im Bundesamt für Justiz auf und dürften auch künftig Gegenstand parlamentarischer Debatten sein.

Die Antwort der Bundesregierung zeigt eine deutliche Zunahme von Ordnungsgeldverfahren und steigende Einnahmen für den Staat. Gleichzeitig bleiben jedoch erhebliche Summen durch Verjährung uneinbringlich. Dies weist auf Schwächen im Vollstreckungssystem hin. Eine Optimierung der Verfahren könnte künftig Einnahmeverluste reduzieren.

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

 

BC 7/2025

BC20250729

 

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