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EZB senkt erneut Leitzinsen – um 0,25 Basispunkte

Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

Die EZB senkt aufgrund der rückläufigen Inflationsraten und der schwächelnden Wirtschaft erneut ihre Leitzinsen

 

Aufgrund der massiv gestiegenen Inflationsraten im Zuge des Ukraine-Kriegs hat die EZB (Europäische Zentralbank) zwischen Juli 2022 und Oktober 2023 zehnmal in Folge eine Anhebung der Leitzinsen bis auf 4,00% (Einlagensatz) vorgenommen. Aufgrund der rückläufigen Inflation im Jahr 2024 erfolgte im Juni 2024 erstmals wieder eine Senkung der Leitzinsen. In der jüngsten Sitzung im März 2025 beschloss der EZB-Rat, die Leitzinsen zum sechsten Mal in Folge zu senken. Der richtungsweisende Einlagenzinssatz beträgt nun 2,50%.



 

Praxis-Info!

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der aktuelle Nahost-Konflikt, prägten das Jahr 2024. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ist das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4% auf 2,2% zurückgegangen. In den Sommermonaten des Jahres 2024 verharrte die Inflationsrate auf einem Niveau etwas oberhalb der Zielinflationsrate von 2,0%. Die Gesamtinflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 2024 rund 2,4%. Die Volkswirte der EZB rechnen derzeit mit einer Gesamtinflation für das Jahr 2025 in Höhe von 2,1% und für das Jahr 2026 in Höhe von 1,9%.

Um positive Wachstumsimpulse zu geben, senkt die EZB die drei Leitzinssätze im März 2025 mit Wirkung zum 12.3.2025 um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Dies stellt die sechste Zinssenkung in Folge dar.

  • Der Hauptrefinanzierungssatz beläuft sich nun auf 2,65%. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
  • Gleichzeitig erfolgt eine Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, auf 2,50%. Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
  • Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird zeitgleich auf 2,90% festgesetzt.

Der Basiszinssatz nach IDW S 1, der seit Anfang 2024 einem leichten Abwärtstrend unterliegt und dessen Entwicklung durch das aktuelle Zinsniveau beeinflusst wird, beträgt gerundet zunächst weiterhin 2,50%. Im Unterschied zum Einlagenzinssatz dient der Basiszinssatz als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmenswerte. Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken wie FED (Federal Reserve; US-Notenbank) und EZB mittelbar auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz haben. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies auch einen sinkenden Basiszinssatz und damit tendenziell und bei ansonsten unveränderten Bedingungen wieder steigende Unternehmenswerte zur Folge haben.

Die früheren Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u.a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen deutlich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen zukünftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Gleichzeitig führte das gestiegene Zinsniveau bei ansonsten gleichen Bewertungsparametern zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu erhöhten Wertminderungsrisiken.

Im Ergebnis ist die weitere Zinsentwicklung für das Jahr 2025 noch nicht abschätzbar. Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr eher rückläufigen Inflation, den bereits vorgenommenen Zinssenkungen der EZB im Jahr 2024 und aktuell zum März 2025 sowie der derzeit schwächelnden Konjunktur werden zukünftig weitere Zinssenkungen von der EZB erwartet. Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 16.4./17.4.2025 geplant.

Wenn das allgemeine Zinsniveau weiter sinkt, dürfte dies die Kapitalkosten der Unternehmen in der Weise beeinflussen, dass auch diese sinken werden. In der Folge steigen bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte – und etwaige Wertminderungsrisiken nehmen ab. Insofern bleiben die Auswirkungen der aktuellen und künftigen Notenbankpolitik auf den Kapitalmarkt und die Unternehmenswerte abzuwarten.

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

StB Sebastian Schöffel, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 4/2025 

BC20250405

 

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