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US-Notenbank FED legt Zinspause ein – EZB erhöht hingegen Leitzins

Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

 

Das Jahr 2022 und bislang auch das Jahr 2023 sind aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation mehrfach hintereinander erhöht. Am 14.6.2023 hat die FED (Federal Reserve; US-Notenbank) nun verkündet, dass sie erstmals nach zehn Erhöhungen in Folge den Leitzins unverändert lässt und somit eine Zinspause einlegt.

Die EZB (Europäische Zentralbank) hat hingegen am 15.6.2023 ihren Leitzinssatz erneut erhöht.

 

 


 

Praxis-Info!

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine, welche das Jahr 2022 geprägt haben, wirken sich auch im Jahr 2023 noch aus. Eine Folge der Krisen sind historisch gestiegene Inflationsraten. In der Zwischenzeit sind bezogen auf die Inflationsrate wieder rückläufige Tendenzen erkennbar. So lag die Inflationsrate im Mai 2023 bei 6,10% in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat, nachdem sie im März und April 2023 noch über 7,00% betragen hatte. Auch in den USA ist die Inflationsrate von 5,00% im März 2023 und 4,90% im April 2023 auf 4,00% im Mai 2023 gesunken.

Als Folge des Inflationsrückgangs hat die FED nun erstmals nach zehn Zinserhöhungen in Folge den Leitzins am 14.6.2023 nicht erhöht und somit eine Zinspause eingelegt. Unverändert beträgt die Zinsspanne des Leitzinses in den USA damit 5,00% bis 5,25%.

Die bisherigen Leitzinserhöhungen hatten u.a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, welche seit Beginn der Leitzinserhöhungen vor etwas mehr als einem Jahr deutlich angestiegen sind. Private Haushalte bemerken den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten insbesondere bei der Vergabe von Krediten für die Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei bevorstehender Umschuldung künftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren.

Auch im Zusammenhang mit bewertungsrelevanten Fragestellungen sind die Auswirkungen der Leitzinserhöhungen deutlich spürbar. Noch im Januar 2022 lag der bewertungsrelevante Basiszins nach IDW S 1 bei 0,10%. Zum 1.6.2023 ist der bewertungsrelevante risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 auf 2,50% angestiegen.

Mit der nun eingelegten Zinspause reagiert die FED auf den derzeitigen Rückgang der Inflation. Man kann jedoch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht von einer Trendumkehr sprechen. So beabsichtigt die FED die vorliegenden volkswirtschaftlichen Daten zu sichten, um eventuell anschließend über weitere Zinserhöhungen zu entscheiden.

Anders als die FED hat die EZB (Europäische Zentralbank) am 15.6.2023 ihren Leitzinssatz erneut um 0,25%-Punkte auf 4,00% (Hauptrefinanzierungssatz) erhöht und sich damit ein wenig dem US-amerikanischen Zinsniveau weiter angenähert.

Im Ergebnis können die weiteren (Zins-)Entwicklungen für das Jahr 2023 noch nicht abgeschätzt werden. Es ist aber für den Fall von weiteren Leitzinserhöhungen anzunehmen, dass diese zu einem erneuten Anstieg des Zinsniveaus führen werden. In der Folge könnten auch die für Unternehmensbewertungen relevanten Fremdkapital- und Eigenkapitalkosten im Jahr 2023, wie bereits im Jahr 2022, noch weiter steigen. In der Praxis sind gerade vor dem Hintergrund des bisher im Jahr 2023 hohen Zinsniveaus die Auswirkungen auf Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie auf die angemessene Verzinsung bei zinsrelevanten Sachverhalten im Blick zu behalten. Insbesondere sind bestehende Verzinsungsregelungen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

Gregor Zimny, CVA, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

 

 

BC 7/2023

BC2023714

 

 

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