Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny
Weiterhin steigende Tendenz beim Basiszinssatz
Der Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 1.6.2023 auf gerundet 2,50%. Der ungerundete Basiszinssatz erhöht sich ebenfalls von 2,33% zum 1.5.2023 auf 2,39% zum 1.6.2023. Somit setzt sich der Anstieg der letzten Monate beim Basiszinssatz weiterhin fort, der sich im Monat Juni 2023 auch wieder im gerundeten Basiszinssatz niederschlägt.
Praxis-Info!
Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 1.6.2023 weiterhin eine steigende Tendenz. Zum ersten Mal seit dem 1.7.2014 (!), d.h. seit knapp neun Jahren, erreicht der Basiszinssatz zum 1.6.2023 wieder ein Niveau von gerundet 2,50%. Ungerundet steigt der Basiszinssatz um 0,06-Prozentpunkte von 2,33% (1.5.2023) auf 2,39% (1.6.2023).
Der Basiszinssatz für Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F 2008 bzw. RS HFA 10 unterlag in den letzten Jahren (vor dem Jahr 2022) eher einem negativen Trend. So betrug er 1,00% zum 1.1.2019 und zum 1.1.2020 nur noch 0,20%. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2020 u.a. auch wegen der Corona-Krise sogar noch weiter fort und resultierte, erstmalig zum 1.6.2020, sogar in negativen Basiszinsen (-0,10%). Dieses negative Zinsniveau blieb bis zum 1.3.2021 bestehen und ging dann wieder auf ein zwar niedriges, aber positives Niveau über. Zum 1.1.2022 betrug der Basiszinssatz 0,10%. Seit dem 1.1.2022 hat sich der Basiszinssatz zwischenzeitlich von 0,10% auf 2,50% zum 1.6.2023 mehr als verzwanzigfacht.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der mehrere Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00% ist der Zinssatz weiterhin auf 1/4-Prozentpunkte zu runden. Demzufolge ist der Basiszinssatz zum 1.6.2023 auf 1/4-Prozentpunkte zu runden.
Zum 1.6.2023 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 2,39% (per 1.5.2023: 2,33%). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich ebenfalls im gerundeten Wert niederschlägt.
Im abgelaufenen Gesamtjahr 2022 hat sich ein deutlicher Anstieg im gerundeten Basiszinssatz um 1,90%-Punkte – von 0,10% (1.1.2022) auf 2,00% (1.1.2023) – ergeben, der unter anderem sowohl auf die derzeitigen Verwerfungen an den Kapitalmärkten als auch auf die politischen Unsicherheiten wie den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen ist, die Anleger bei einem steigenden Zinsniveau zu Anlagen in sichere Bundesanleihen bewegen. Des Weiteren sorgt ebenfalls die historisch hohe Inflationsrate für weiterhin steigende Zinsen und damit auch für einen sich erhöhenden Basiszinssatz. Die Inflation lag laut Statistischem Bundesamt für das Gesamtjahr 2022 bei durchschnittlich rd. 6,9% (Basisjahr 2020) im Vergleich zum Vorjahr. Die EZB hat im Jahr 2022 zudem die Leitzinsen erstmals seit Jahren wieder angehoben, und zwar im Juli 2022 von 0,00% – um 0,50%-Punkte – auf 0,50% und im September 2022 noch einmal um 0,75%-Punkte auf 1,25% (Hauptrefinanzierungssatz). Im Oktober 2022 folgte eine weitere Erhöhung um 0,75%-Punkte auf 2,00% und schließlich Mitte Dezember 2022 die im Jahr 2022 letzte Erhöhung um 0,50%-Punkte auf 2,50%.
Seit Beginn des Jahres 2023 wurden aufgrund der weiterhin hartnäckigen Inflation Leitzinserhöhungen von je 0,50%-Punkten im Februar 2023, im März 2023 sowie im Mai 2023 beschlossen. Zum 1.6.2023 beläuft sich der Leitzins der EZB (Hauptrefinanzierungsgeschäft) auf 3,75%. Dieses steigende Zinsniveau beeinflusst auch den bewertungsrelevanten Basiszinssatz. Für Mai 2023 beläuft sich die voraussichtliche Inflation auf 6,1% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insofern sank die Inflationsrate im Mai 2023 stärker als erwartet. Es bleibt abzuwarten, welche zinspolitischen Schlüsse die EZB aus der rückläufigen Inflation ziehen wird.
Bei einer Rundung auf 1/4-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz zum 1.6.2023 2,50%. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum zwölften Mal in Folge zum Monatsende mehr als 1,00%. Ob künftig mit weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige Entwicklung aber fortsetzen, dann könnte der Basiszinssatz weiter zulegen. Eine anhaltend hohe Inflation sowie weitere Zinserhöhungen der EZB können daher zu weiteren Anstiegen des Basiszinssatzes auch im Jahr 2023 führen.
Unter Berücksichtigung der Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der bisherigen expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW im Oktober 2019, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00% bis 8,00% (Mittelwert: 7,00%) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00% und 6,50% (Mittelwert: 5,75%) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sah der FAUB keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Kriegs sieht der FAUB des IDW bislang keinen Grund, die Bandbreitenempfehlung zu überarbeiten. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell. Der FAUB sieht trotz der aktuellen Ereignisse, wie die hohe Inflationsrate, bislang keine Veranlassung zur Anpassung der Bandbreitenempfehlung.
Zum 1.6.2023 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Betafaktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 2,50% somit 9,50%. Dies entspricht einem Faktor von rd. 10,5. Noch zu Beginn des Jahres 2022 lagen die standardisierten Eigenkapitalkosten bei 7,10%, was einem Faktor von rd. 14,1 entspricht. Die Entwicklung des bewertungsrelevanten Basiszinssatzes bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten bewertungsrelevanten Faktoren, die ermittelten Werte aktuell um mehr als 25% niedriger ausfallen als noch zu Beginn des Jahres 2022.
Wenn der Basiszinssatz im Jahr 2023 weiter ansteigen wird, werden die zu ermittelnden Werte weiter unter Druck geraten, zumindest solange es keine aktualisierten (im Sinne von reduzierten) Bandbreitenempfehlungen des FAUB zur Marktrisikoprämie geben wird.
WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)
Gregor Zimny, CVA, Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München
BC 7/2023
BC2023703