Freitag, 30.9.2022
Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit

Wegen einer drohenden Rezession in Deutschland sollen Unternehmen und Beschäftigte weiter auf Kurzarbeit setzen können. Dazu beschloss der Bundestag am Donnerstag, dass der geltende vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb 10% der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht ein Drittel der Belegschaft.

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Dienstag, 27.9.2022
Experten bewerten Kurzarbeitergeld mit Blick auf Energiekrise

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld war während der Pandemie beschlossen und zuletzt über Verordnungen mehrfach verlängert worden. Nun soll das Kurzarbeitergeld auch in der Energiekrise helfen. Dazu hat die Ampelkoalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gestern Gegenstand einer Expertenanhörung war und am Donnerstag verabschiedet werden soll.

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Freitag, 18.2.2022
Bundestag verlängert Sonderregeln für Kurzarbeitergeld

Betriebe können ihre Beschäftigten weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate erhöht. Über den 31.03.2022 hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit, erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.

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Mittwoch, 24.3.2021
Gericht ermöglicht Kurzarbeitergeld für deutsche Ryanair-Crews

Die in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Gruppe können nun doch auf Kurzarbeitergeld hoffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im vorläufigen Verfahren entschieden, dass die deutschen Stützpunkte der Ryanair-Tochter Malta Air als eigenständige Betriebe zu bewerten sind. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die rund 1.000 Piloten und Flugbegleiter deutsche Sozialleistungen erhalten können.

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Dienstag, 2.3.2021
Deutsche Crews der Ryanair-Gruppe weiter ohne Kurzarbeitergeld

Die in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Tochter Malta Air müssen bislang ohne Kurzarbeitergeld auskommen. Hintergrund des Rechtsstreits sind Zweifel der Bundesagentur für Arbeit daran, dass Malta Air in Deutschland einen Flugbetrieb unterhält. Die Fluggesellschaft und die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) forderten nun gemeinsam die Arbeitsagentur Köln sowie die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter mit Kollegen anderer Fluggesellschaften gleichzustellen.

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Freitag, 20.11.2020
Bundestag beschließt Verlängerung der Corona-Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat am 20.11.2020 die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gebilligt. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Danach wird das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert, die Bezugsdauer befristet bis Ende 2021 auf 24 Monate. Ferner erhalten Arbeitgeber bei Kurzarbeit Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Juni 2021 komplett erstattet.

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Montag, 12.10.2020
Vorerst weiter Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter der Malta Air Ltd.

In der Frage der Bewilligung von Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter der Malta Air Ltd. bleibt die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an einen Bescheid gebunden, mit dem sie die Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach anerkannt hatte. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Auf einen fehlenden Betriebssitz der Airline in Deutschland könne sich die Behörde nicht berufen.

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Mittwoch, 16.9.2020
Maßnahmenpaket beschlossen: Kurzarbeit wird verlängert

Im Kampf gegen die Folgen der COVID-19-Pandemie hat das Bundeskabinett am 16.09.2020 ein weiteres Maßnahmenpaket geschnürt. Geplant ist unter anderem eine längere Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld. Ziel ist laut Bundesarbeitsministerium, verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und damit die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch in Jahr 2021 zu schaffen.

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Mittwoch, 26.8.2020
Koalition einigt sich bei Wahlrechtsreform und Corona-Paket

Die Spitzen der großen Koalition haben sich nach langen Differenzen überraschend auf eine Wahlrechtsreform verständigt und zugleich auf ein Gesamtpaket zur Verlängerung von Corona-Maßnahmen. Zentraler Punkt des Paketes, das am 25.08.2020 im Berliner Kanzleramt geschnürt wurde, ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Zudem soll der Mittelstand längere Hilfen bekommen und Eltern mehr bezahlte Tage, wenn ihre Kinder erkrankt sind.

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Donnerstag, 30.7.2020
Kurzarbeitergeld auch für Geschäftsführer

Auch für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft (UG) kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden. Auch diesen könne vor dem Hintergrund der Corona-Krise Arbeitslosigkeit drohen, führt das Sozialgericht Speyer aus. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld solle aber gerade dies verhindern – intendiert sei, möglichst viele Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten. Die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Freitag, 5.6.2020
Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeitsfirmen ohne Betriebssitz im Inland

Das Bayerische Landessozialgericht hat am 05.06.2020 in einem Eilverfahren den Antrag eines Leiharbeitsunternehmens, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat, auf Gewährung von Kurzarbeitergeld abgelehnt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sei es, dass das Unternehmen eine Niederlassung in der Bundesrepublik habe. Hierfür seien fiktive Betriebsstätten nicht ausreichend. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht sah das LSG nicht.

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Donnerstag, 28.5.2020
Länger Lohnersatz für Eltern und weniger Steuern für Restaurants

Der Staat greift berufstätigen Eltern, Arbeitnehmern in Kurzarbeit und Restaurants in der Corona-Krise noch stärker unter die Arme. Der Bundestag beschloss am 28.05.2020 gleich mehrere Finanzspritzen, die noch vor dem geplanten Konjunkturprogramm schnell und unkompliziert wirken sollen. So sollen Eltern länger Lohnersatz bekommen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause nicht arbeiten können. Für Restaurants sind Steuererleichterungen vorgesehen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

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Donnerstag, 14.5.2020
Bundestag beschließt Verbesserungen bei Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld

Vor allem weitere Hilfen für Arbeitnehmer vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sieht das Sozialschutzpaket II vor, das der Bundestag am 14.03.2020 verabschiedet hat. Verbesserungen gibt es beim Kurzarbeiter- und beim Arbeitslosengeld. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes soll nach längerer Bezugsdauer erhöht werden. Für das Arbeitslosengeld ist eine verlängerte Anspruchsdauer vorgesehen. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

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Dienstag, 12.5.2020
Arbeitsausschuss: Pläne zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes in der Kritik

Die im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für das Sozialschutz-Paket-II geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 11.05.2020 wurde aber auch Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelungen laut. Während Sozialverbände mehr Absicherung für die Arbeitnehmer fordern, halten die Arbeitgeber die Pläne für sozialpolitisch fragwürdig.

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