Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen
Der vereinfachte Zugang war im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen und zuletzt mehrfach über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums verlängert worden. Das jetzt verabschiedete Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, diese Sonderregelung durch neue Verordnungen bis Mitte 2023 zu nutzen – anderenfalls wäre sie zum Jahresende ausgelaufen. Gleichzeitig kann die Regierung weiter per Verordnung regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeiträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit sonst selber zahlen müssten.
Kritik an CDU/CSU-Fraktion
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, Ziel des Gesetzes sei es, den deutschen Arbeitsmarkt "stabil und robust" durch die Krise zu führen. Schon während Corona habe Kurzarbeit für die Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen gesorgt. Die CDU/CSU-Fraktion sieht in der Verlängerung hingegen eine Zweckentfremdung des Kurzarbeitergelds. Die Union fordert stattdessen zielgerichtete Hilfen für Unternehmen in finanzieller Schieflage.