Koalition einigt sich bei Wahlrechtsreform und Corona-Paket
Lorem Ipsum
© photophlox / stock.adobe.com

Die Spitzen der großen Koalition haben sich nach langen Differenzen überraschend auf eine Wahlrechtsreform verständigt und zugleich auf ein Gesamtpaket zur Verlängerung von Corona-Maßnahmen. Zentraler Punkt des Paketes, das am 25.08.2020 im Berliner Kanzleramt geschnürt wurde, ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Zudem soll der Mittelstand längere Hilfen bekommen und Eltern mehr bezahlte Tage, wenn ihre Kinder erkrankt sind.

Anwachsen des Bundestages zunächst dämpfen

Die Wahlrechtsreform sieht vor, dass ein weiteres Anwachsen des Bundestags schon bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll. Die richtige Reform soll dann erst 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden, teilten CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer und SPD-Chef Norbert Walter-Borjans mit. Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden. Mit 709 Abgeordneten hat der Bundestag schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete.

Opposition noch einzubinden

Die Koalitionsspitzen standen unter hohem Einigungsdruck angesichts des nächsten Wahltermins in 2021. Die Koalition muss nun aber erst einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden. Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen.

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Unternehmen in Deutschland sollen Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern können. Diese soll von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen – und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30.06.2021 vollständig erstattet werden. Vom 01.07.2021 bis höchstens 31.12.2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30.06.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100% erhöht werden – aber nur, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Kurzarbeitergeld: 87% ab siebtem Monat

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77% ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87% ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31.12.2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60% des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67%.

Mehr Krankentage für Kinderbetreuung

Gesetzlich Versicherten stehen in 2020 wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

Kostenloses Mittagessen für Kinder aus ärmeren Familien bleibt

Auch bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen bis 31.12.2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden. Wie viele Kinder von der Sonderregelung zuletzt Gebrauch gemacht hatten, geht aus dem Beschlusspapier nicht hervor. Kritiker hatten im Frühjahr 2020 bemängelt, dass Lieferungen nach Hause durch einen kommunal anerkannten Anbieter nur schwer umsetzbar seien.

20 freie Tage für coronabedingte Pflege Angehöriger

Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann in 2020 bis zu 20 Arbeitstage frei machen. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Überbrückungshilfen für belastete Unternehmen noch bis Ende 2020

Überbrückungshilfen für besonders belastete Unternehmen sollen bis Ende 2020 laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August 2020 befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist – die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni 2020 vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.

Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert

Die Lockerungen im Insolvenzrecht werden ebenfalls verlängert, um in der Corona-Krise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung bis Ende 2020 weiterhin ausgesetzt. Die Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September 2020 ausgesetzt worden für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen auf den Folgen der Corona-Pandemie beruht.

EU-Gelder sollen für digitalen Ausbau der Schulen verwendet werden

Aus den EU-Corona-Hilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale Lehrinhalte ermöglichen soll.

Zugang für Künstler und Kleinunternehmer zu Grundsicherung soll bis 2021 erleichtert bleiben

Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der Corona-Krise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll verlängert werden – bis 31.12.2021.

Bürokratieabbau soll zu weiterer Entlastung beitragen

Eine Arbeitsgruppe soll ausloten, wie Bürokratie weiter abgebaut werden kann. Konkret heißt es in einem Papier, die Koalition werde eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, die Regelungsinhalte für ein "Bürokratienentlastungsgesetz IV" identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die hohen geltenden Standards zu erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 26. August 2020 (dpa).