Betriebe können ihre Beschäftigten weiter mit coronabedingt erleichterten Regeln in Kurzarbeit schicken. Der Bundestag verlängerte am Freitag das erleichterte Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022. Zugleich wurde die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate erhöht. Über den 31.03.2022 hinaus verlängert wurden bestehende Zugangserleichterungen für Kurzarbeit, erhöhte Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungen.
Regierung "muss ein bisschen auf die Kasse gucken"
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lobte die Kurzarbeit als international beispielgebendes Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Krise. "Wir haben in der Corona-Krise insgesamt über drei Millionen Arbeitsplätze gesichert." Heil verteidigte, dass die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel nicht mehr zur Hälfte erstattet werden sollen. Die Regierung müsse auch ein bisschen auf die Kasse gucken. Die Beiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31.03.2022 nur noch dann zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Union und Linke kritisierten diesen Schritt, ebenso wie den ebenfalls beschlossenen Wegfall der Zeitarbeit aus der Regelung zur Kurzarbeit.
Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Winzer/Baeck/Kuhr, Neuere Entwicklungen im Arbeitsrecht, NZG 2022, 204
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Weniger Firmenpleiten im ersten Halbjahr dank Corona-Sonderregeln, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.05.2013, becklink 2020874