Gericht ermöglicht Kurzarbeitergeld für deutsche Ryanair-Crews

Die in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Gruppe können nun doch auf Kurzarbeitergeld hoffen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat im vorläufigen Verfahren entschieden, dass die deutschen Stützpunkte der Ryanair-Tochter Malta Air als eigenständige Betriebe zu bewerten sind. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die rund 1.000 Piloten und Flugbegleiter deutsche Sozialleistungen erhalten können.

Flugbetrieb auf maltesische Gesellschaft übertragen

Der Ryanair-Konzern hatte auf Druck der Gewerkschaften eigens im Jahr 2019 den Flugbetrieb seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesische Gesellschaft übertragen, um den Beschäftigten rechtlich den Zugang zu den deutschen Sozialkassen zu ermöglichen. Sie müssen auch hierzulande Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Verpflichtung zu Erteilung eines Anerkennungsbescheids

Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wird die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, Malta Air einen sogenannten Anerkennungsbescheid zu erteilen. Für einen eigenständigen Flugbetrieb brauche es nur Flugzeuge und Personal, begründeten die Sozialrichter ihre Entscheidung. Für alles Übrige könnten Fluggesellschaften auf die Infrastruktur der Flughäfen zurückgreifen. In einer zweiten Stufe kann dann Malta Air Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beantragen.

LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AL 198/20 B ER

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2021 (dpa).