Länger Lohnersatz für Eltern und weniger Steuern für Restaurants

Der Staat greift berufstätigen Eltern, Arbeitnehmern in Kurzarbeit und Restaurants in der Corona-Krise noch stärker unter die Arme. Der Bundestag beschloss am 28.05.2020 gleich mehrere Finanzspritzen, die noch vor dem geplanten Konjunkturprogramm schnell und unkompliziert wirken sollen. So sollen Eltern länger Lohnersatz bekommen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause nicht arbeiten können. Für Restaurants sind Steuererleichterungen vorgesehen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Weitere Konjunkturhilfen geplant

Es sei aber klar, dass das alles zur wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie nicht ausreiche, betonten Regierungsfraktionen und Opposition im Bundestag. In der kommenden Woche wollen Union und SPD deshalb weitere Konjunkturhilfen vorlegen, die der Wirtschaft nach der Krise wieder auf die Beine helfen und die Bürger entlasten sollen. Die jetzt im Eilverfahren beschlossenen Hilfen richten sich vor allem an Familien und die wegen wochenlanger Schließungen besonders gebeutelte Gastronomie.

Lohnersatz für Eltern wird verlängert

Väter und Mütter, die wegen der Einschränkungen bei Kitas und Schulen nicht arbeiten können, bekommen länger Geld vom Staat. Der Lohnersatz wird von bisher sechs auf bis zu 20 Wochen verlängert. Jedes Elternteil bekommt Anspruch auf zehn Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen. Außerdem soll der Zuschuss künftig auch tageweise gelten, wenn die Kinder nur ab und zu in Kita oder Schule dürfen. Der Staat zahlt 67% des Nettoeinkommens, höchstens aber 2.016 Euro im Monat.

Kein Lohnersatz bei Arbeit im Homeoffice

Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst "keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit" gibt. Die FDP kritisierte, dass die Betreuung während der Arbeit im Homeoffice derzeit als zumutbar gilt. "Homeoffice und Kinderbetreuung sind zwei Jobs, die dauerhaft nicht ohne erhebliche Einschnitte zusammen erledigt werden können", betonte der Abgeordnete Grigorios Aggelidis. Eltern die Hilfen zu verweigern, wenn sie ihren Job grundsätzlich in Heimarbeit machen könnten, sei falsch.

Geschätzt rund 1,4 Millionen Anspruchsberechtigte

Die Bundesregierung hatte zuletzt geschätzt, dass von den rund vier Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf Jahren rund 1,4 Millionen die Entschädigung erhalten könnten. Eine neue Prognose sei wegen der schrittweisen Öffnung der Schulen und Kitas aber schwierig.

Weniger Mehrwertsteuer auf Essen in Restaurants

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend von 19% auf 7% gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Die Steuersenkung gilt ab Juli und befristet für ein Jahr. Die Opposition kritisierte, das wirke nur, wenn die Restaurants auch wieder Umsätze machten. Außerdem würden Kneipen, Bars und Clubs vergessen – denn die Mehrwertsteuer auf alkoholische Getränke soll nicht gesenkt werden. "Statt der kleinen Eckkneipe zu helfen, werfen Sie hier einen alten Hut in den Ring", sagte der Linken-Abgeordnete Stefan Liebig. Kneipen bräuchten direkte Zuschüsse. Die SPD stellte in Aussicht, sie dafür im geplanten Konjunkturprogramm zu berücksichtigen.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei

Der Bundestag beschloss außerdem, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben sollen. Millionen Bürger sind wegen der Pandemie gerade in Kurzarbeit. Viele Firmen hatten angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken – weil besonders Geringverdiener sonst längerfristig kaum über die Runden kommen. Die Steuerbefreiung gilt laut Gesetz für Zuschüsse "bis 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt". Konkret bedeutet das etwa bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.500 Euro und 40% weniger Arbeitszeit: Der Staat stockt das übrigbleibende Nettoeinkommen von 1.500 Euro zu Beginn der Kurzarbeit mit 600 Euro Kurzarbeitergeld auf. Der Arbeitgeber kann dann bis zu 200 Euro steuerfrei dazugeben.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2020 (dpa).