Deutsche Crews der Ryanair-Gruppe weiter ohne Kurzarbeitergeld

Die in Deutschland stationierten Crews der Ryanair-Tochter Malta Air müssen bislang ohne Kurzarbeitergeld auskommen. Hintergrund des Rechtsstreits sind Zweifel der Bundesagentur für Arbeit daran, dass Malta Air in Deutschland einen Flugbetrieb unterhält. Die Fluggesellschaft und die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) forderten nun gemeinsam die Arbeitsagentur Köln sowie die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter mit Kollegen anderer Fluggesellschaften gleichzustellen.

Zweifel an Flugbetriebsunterhaltung

Malta Air hatte im vergangenen Jahr sowohl mit der VC als auch mit der Gewerkschaft Verdi Krisen-Vereinbarungen für die rund 1.000 Piloten und Flugbegleiter geschlossen. Beide Seiten waren davon ausgegangen, dass in Deutschland Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Nach Berichten aus dem vergangenen Sommer bezweifeln die deutschen Behörden aber, dass Malta Air in Deutschland einen Flugbetrieb unterhält. Darum wird laut Ryanair auch vor Gericht gestritten. Die Arbeitsagentur wollte sich unter Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren aktuell nicht zu dem Vorgang äußern.

Pilotengewerkschaft sieht Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt

Der Ryanair-Konzern hatte auf Druck der Gewerkschaften eigens im Jahr 2019 den Flugbetrieb seiner deutschen Basen von der irischen Ryanair auf die maltesische Gesellschaft übertragen, um den Beschäftigten rechtlich den Zugang zu den deutschen Sozialkassen zu ermöglichen. "Die Piloten der Malta Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und alle anderen Sozialleistungen", sagte VC-Sprecher Janis Schmitt. Dies werde auch in anderen EU-Staaten für die dort stationierten Crews anerkannt.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2021 (dpa).