Ein Insolvenzverwalter will von der Schuldnerin gezahlte Umsatzsteuer vom polnischen Fiskus zurückfordern. Der BGH fragt nun den EuGH, ob die gegenseitige Anerkennung von Insolvenzverfahren in der EU einen konkludenten Verzicht der Mitgliedstaaten auf die Staatenimmunität enthält.
Mehr lesenAuch von der Strafjustiz beschlossene Geldauflagen können insolvenzrechtlich angefochten und zurückgefordert werden. Richtiger Anfechtungsgegner ist laut OLG Frankfurt a.M. das Land – und zwar auch für Zahlungen, die nicht der Landeskasse, sondern gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen.
Mehr lesenEine "nahestehende Person" im Sinne des Insolvenzrechts kann bei einer juristischen Person laut BGH auch ein mittelbar beteiligter Verein sein. Bei einer solchen Beziehung wird vermutet, dass die Zahlungsschwierigkeiten bekannt waren. Es müssen lediglich mehr als 25% des Kapitals gehalten werden.
Mehr lesenAuch das Finanzamt ist vor Insolvenzanfechtung nicht gefeit: Selbst wenn die insolvente Firma gezahlte Einfuhrumsatzsteuer komplett im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht hat, muss das Finanzamt die Steuer in die Insolvenzmasse zurückzahlen. Der BGH schützt den Anspruch der Massegläubiger auf die Regelung der Verhältnisse nach dem Insolvenzrecht.
Mehr lesenDie bloße Hoffnung eines Gläubigers, sein Schuldner werde alle Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit bezahlen können, reicht nicht. Der BGH hat klargestellt, dass dieser die Vermutung, vom Benachteiligungsvorsatz seines Schuldners gewusst zu haben, nur auf der Grundlage von Tatsachen widerlegen kann.
Mehr lesenDer Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt. Dies stellt das Bundesarbeitsgericht klar. Bei Insolvenz des Arbeitgebers könne der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zugunsten der Insolvenzmasse zurückfordern. Der Rückgewähranspruch umfasse das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns.
Mehr lesenSichert ein Anteilseigner die Forderung eines Dritten, benachteiligt er im Fall der Insolvenz seiner Gesellschaft die Gläubiger, wenn er auf Kosten des Unternehmens von seiner Bürgschaft befreit wird. Die Befreiung muss dabei nicht durch eine Leistung zugunsten des Dritten erfolgen, wie der Bundesgerichtshof betont.
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