Dienstag, 20.2.2024
Einfuhrumsatzsteuer: Insolvenzanfechtung verstößt nicht gegen Treu und Glauben

Auch das Finanzamt ist vor Insolvenzanfechtung nicht gefeit: Selbst wenn die insolvente Firma gezahlte Einfuhrumsatzsteuer komplett im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht hat, muss das Finanzamt die Steuer in die Insolvenzmasse zurückzahlen. Der BGH schützt den Anspruch der Massegläubiger auf die Regelung der Verhältnisse nach dem Insolvenzrecht.

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