Dienstag, 26.3.2024
Mittelbar an insolventer Gesellschaft beteiligt: Verein kann "nahestehende Person" sein

Eine "nahestehende Person" im Sinne des Insolvenzrechts kann bei einer juristischen Person laut BGH auch ein mittelbar beteiligter Verein sein. Bei einer solchen Beziehung wird vermutet, dass die Zahlungsschwierigkeiten bekannt waren. Es müssen lediglich mehr als 25% des Kapitals gehalten werden. 

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