Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften fordert eine bundesweite Nichtanrechnung auch des Wintersemesters 2021/22 auf den Freischuss. Bislang gebe es keine Normalisierung der Studienbedingungen, nach wie vor erschwere Corona das Lernen erheblich. Zudem sollten die Corona-Semester auch bei der Berechnung etwaiger Freischussobergrenzen außer Acht bleiben, fordert der Verband weiter.
Mehr lesenIn Mecklenburg-Vorpommern wird im Fach Rechtswissenschaften auch das Wintersemester 2021/2022 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Auf die erneute Verlängerung der entsprechenden Sonderregelung haben sich das Landesjustizprüfungsamt und Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) verständigt. Die Sonderregelung gilt bereits seit dem Sommersemester 2020.
Mehr lesenAuch das Wintersemester 2021/2022 wird in Hessen coronabedingt nicht auf den "Freischuss" angerechnet. Das haben die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und das hessische Justizprüfungsamt am Freitag bekanntgegeben. Hintergrund der Entscheidung sind die durch die Omikron-Welle hervorgerufenen Einschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes, die auch die Studierenden der Rechtswissenschaften in Hessen treffen.
Mehr lesenDas Sommersemester 2021 wird, wie schon die beiden vorherigen Semester, für Studierende der Rechtswissenschaft an baden-württembergischen Fakultäten nicht auf den sogenannten Freischuss im Rahmen der ersten juristischen Prüfung angerechnet. Das baden-württembergische Justizministerium ändere dazu derzeit die entsprechende Regelung in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO), teilte Justizministerin Marion Gentges (CDU) am Montag mit.
Mehr lesenMecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) hat zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt die Corona-Sonderregelung zum sogenannten “Freischuss“ im Jurastudium noch einmal verlängert. Wie schon das Sommersemerster 2020 und das Wintersemester 2020/21 wird auch das Sommersemester 2021 nicht auf den sogenannten “Freischuss“ angerechnet.
Mehr lesenDie pandemiebedingten Beeinträchtigungen des Hochschulbetriebs gehen weiterhin mit besonderen Nachteilen für die Studierenden einher. Das Saarland, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Rheinland-Pfalz haben sich daher entschlossen, nach dem Sommersemester auch das Wintersemester 2020/21 nicht auf die Freischuss-Frist anzurechnen. Weitere Länder wollen sich anschließen, Sachsen ist explizit gegen eine Anrechnung.
Mehr lesenCorona hat auch die Planungen der Jurastudenten aufgewirbelt. Viele Bundesländer klären in diesen Tagen, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Durchführung des "Freischusses" haben wird. Die ersten hatten in den vergangenen Tagen erklärt, das Sommersemester 2020 nicht in die Fristberechnung für den "Freischuss" einfließen lassen zu wollen. Dem schließen sich nun weitere Länder an, doch es gibt auch eine andere Lösung.
Mehr lesenEs ist eine gute Nachricht für die Jura-Studierenden in Niedersachsen: Das Sommersemester 2020 wird aufgrund der Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Diese Entscheidung hat das Niedersächsische Justizministerium getroffen, eine entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung ist heute von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) unterschrieben worden.
Mehr lesenWegen der Corona-Krise sollen Jura-Studenten in Baden-Württemberg bei der Berechnung wichtiger Fristen ein Semester mehr Zeit bekommen. Konkret soll das Sommersemester 2020 bei der Berechnung der maximal zulässigen Semesterzahl, insbesondere im Rahmen der Freiversuchs- und Notenverbesserungsregelung, nicht berücksichtigt werden. Das teilte das Justizministerium des Landes kürzlich mit.
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