Niedersachsen ermöglicht späteren Freischuss im Jura-Studium

Es ist eine gute Nachricht für die Jura-Studierenden in Niedersachsen: Das Sommersemester 2020 wird aufgrund der Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Diese Entscheidung hat das Niedersächsische Justizministerium getroffen, eine entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung ist heute von Justizministerin Barbara Havliza (CDU) unterschrieben worden.

"Freischuss" von Jura-Studierenden häufig genutzt

Der "Freischuss" ist eine häufig genutzte Möglichkeit von Studierenden der Rechtswissenschaft. Das Ausbildungsgesetz für angehende Juristinnen und Juristen sieht grundsätzlich vor, dass die Pflichtfachprüfung in der ersten Prüfung (früher auch bekannt als “Erstes Staatsexamen“) nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist, so haben sie einen weiteren Versuch – den "Freischuss". Diese Möglichkeit nimmt vielen Studierenden etwas Druck beim Schreiben der juristischen Pflichtfachprüfung.

Regelung gilt für alle Prüflinge

Die neue Regelung gilt für alle (künftigen) Prüflinge. Es wird also nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Sommersemesters 2020 befanden, an welcher Universität das Sommersemester 2020 absolviert wurde und in welchem Maß eine Beeinträchtigung tatsächlich vorgelegen hat.

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2020.