Wintersemester 2020/21 zählt in Mecklenburg-Vorpommern nicht für Freischuss

Das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass das Wintersemester 2020/21 - ebenso wie schon das Sommersemester 2020 -bei Jura-Studenten für den "Freischuss" nicht mitzählt. Der "Freischuss" ist ein Freiversuch für das Erste Juristische Staatsexamen spätestens nach dem 8. Semester, das ansonsten nur zweimal versucht werden darf. Im Wintersemester abgelegte Leistungsnachweise bleiben aber gültig.

Nachteil für die Studierenden durch Lockdown soll vermieden werden

Justizministerin Katy Hoffmeister teilte mit, der Corona-Lockdown dürfe sich für die Jura-Studierenden nicht nachteilig auswirken. Sie habe daher zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt entschieden, dass wie schon das Sommersemerster 2020 auch das Wintersemester 2020/21 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet wird. Insofern haben Freischusskandidaten jetzt ein Semester mehr Zeit, wenn sie wollen. Der Freischuss kann nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) abgelegt werden. Nimmt der Kandidat dann an der staatlichen Pflichtfachprüfung teil und besteht diese nicht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V). Im Ergebnis führe diese Regelung dazu, so die Ministerin, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2021.