Das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass das Wintersemester 2020/21 - ebenso wie schon das Sommersemester 2020 -bei Jura-Studenten für den "Freischuss" nicht mitzählt. Der "Freischuss" ist ein Freiversuch für das Erste Juristische Staatsexamen spätestens nach dem 8. Semester, das ansonsten nur zweimal versucht werden darf. Im Wintersemester abgelegte Leistungsnachweise bleiben aber gültig.
Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2021.
VG München, Verlegung von Ausbildungs- und Prüfungszeiten wegen Coronaviruspandemie, BeckRS 2020, 34757
Kilian, 25 Jahre Freiversuch in der Ersten Juristischen Prüfung: Eine Bilanz, JuS 2016, 669
VG Hamburg, Regelstudienzeit, schwerwiegender Grund, Freiversuch, Fristverlängerung, Freiversuch, Erste juristische juristische Staatsprüfung, schwerwiegender Grund, BeckRS 2010, 49582
Weitere Länder entscheiden über Corona-Anpassungen am „Freischuss”, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.05.2020, becklink 2016331
djb fordert Chancengleichheit der juristischen Ausbildung auch in aktueller Pandemiesituation, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.04.2020, becklink 2016142