Mecklenburg-Vorpommern rechnet Wintersemester 2021/2022 nicht auf "Freischuss" an

In Mecklenburg-Vorpommern wird im Fach Rechtswissenschaften auch das Wintersemester 2021/2022 nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Auf die erneute Verlängerung der entsprechenden Sonderregelung haben sich das Landesjustizprüfungsamt und Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) verständigt. Die Sonderregelung gilt bereits seit dem Sommersemester 2020.

Hintergrund: Pandemiebedingte Einschränkungen

Bernhardt setzt auf die Hoffnung, dass wegen der aktuellen Pandemie zum letzten Mal diese Regelung getroffen werden muss. Man habe sich vor zwei Jahren nicht vorstellen können, dass "uns die Corona-Pandemie so lange mit ihren notwendigen Einschränkungen beschäftigen wird". Die Belastung hätten alle Studierenden in Deutschland spüren müssen. "Darum haben wir uns wie auch andere Bundesländer erneut zu diesem Schritt entschlossen", so die Ministerin. Für Jura-Studierende an der Universität Greifswald gelte nun, egal in welchem Fachsemester sie waren, dass das Wintersemester 2021/2022 nicht angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen blieben aber selbstverständlich anerkannt.

Freischuss wegen dritter Chance auf Erlangung des Staatsexamens beliebt

Der sogenannte Freischuss sei bei Studierenden beliebt, fährt das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern fort. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gelte der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO Mecklenburg-Vorpommern). Im Ergebnis führe diese Regelung dazu, dass diejenigen Studierenden, die ihr Studium zügig vorangetrieben haben, die Prüfung im Fall eines Misserfolgs nicht nur einmal wiederholen dürfen, sondern eine dritte Chance erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 4. Februar 2022.