Hessen rechnet Wintersemester 2021/22 nicht auf "Freischuss" an

Auch das Wintersemester 2021/2022 wird in Hessen coronabedingt nicht auf den "Freischuss" angerechnet. Das haben die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und das hessische Justizprüfungsamt am Freitag bekanntgegeben. Hintergrund der Entscheidung sind die durch die Omikron-Welle hervorgerufenen Einschränkungen aus Gründen des Infektionsschutzes, die auch die Studierenden der Rechtswissenschaften in Hessen treffen.

Keine zusätzlichen Nachteile im Studium

Kühne-Hörmann begrüßt die Entscheidung des Präsidenten des Justizprüfungsamtes. Es stehe außer Frage, dass die Studierenden in dieser ohnehin schon schwierigen Zeit keine zusätzlichen Nachteile im Studium erfahren sollen, betonte sie. Auch die beiden vorherigen Semester werden in Hessen wegen der Pandemie nicht auf den "Freischuss" angerechnet.

Weiterer Versuch für das Erste Staatsexamen

Der "Freischuss" soll diejenigen Studierenden belohnen, die das Studium besonders schnell oder mit besonderen Zusatzleistungen absolviert haben. Diese bekommen einen zusätzlichen Versuch für das Erste Staatsexamen zur Notenverbesserung (Freischuss). Grundsätzlich erhalten Studierende diesen Freiversuch, wenn sie spätestens nach dem Ende der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters zur Ersten Juristischen Staatsprüfung antreten. Mit der heute bekanntgegebenen Regelung haben die Studierenden ein zusätzliches Semester Zeit, den "Freischuss" abzulegen.

Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2022.