Jura-Fachschaften fordern bundesweite Nichtanrechnung des Wintersemesters 2021/22 auf Freischuss

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften fordert eine bundesweite Nichtanrechnung auch des Wintersemesters 2021/22 auf den Freischuss. Bislang gebe es keine Normalisierung der Studienbedingungen, nach wie vor erschwere Corona das Lernen erheblich. Zudem sollten die Corona-Semester auch bei der Berechnung etwaiger Freischussobergrenzen außer Acht bleiben, fordert der Verband weiter.

Nichtanrechnung bislang nur in einigen Bundesländern

Einige Länder, darunter Bayern, Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg, haben die Nichtanrechnung des Wintersemesters auf den Freischuss bereits verkündet. Aus Berlin-Brandenburg heiße es, man "prüfe die Situation", so der Verband. Nach seiner Ansicht scheinen die Justizprüfungsämter der übrigen Bundesländer davon auszugehen, dass sich die Bedingungen des Studiums wieder normalisiert hätten. Dies sei aber nicht der Fall. Vorlesungen, AGs, Tutorien und andere Veranstaltungen fänden vielerorts immer noch – oder schon wieder – online statt. Trotz Verbesserungen bleibe die digitale Lehre hinter dem Niveau von Präsenzveranstaltungen zurück. An vielen Universitätsstandorten dürften die Bibliotheken nicht vollständig ausgelastet werden. Überdies würden an einigen Fakultäten erneut Klausuren in digitaler Form geschrieben. Der Verband moniert, dass dies weder zur Chancengleichheit beitrage noch eine realistische Übungsmöglichkeit für das analoge Staatsexamen darstelle.

Berechnung von Freischussobergrenzen harmonisieren

Der Verband fordert außerdem die Bundesländer auf, die Corona-Semester auch bei der Berechnung etwaiger Freischussobergrenzen außer Acht zu lassen. Es sei mit Blick auf die beworbene deutschlandweit gute Vergleichbarkeit des Staatsexamens nicht zu rechtfertigen, dass Studierende, die ihr Studium im Wintersemesters 2019/20 begonnen hätten, in Bayern vier Freisemester bekommen, in Hamburg jedoch nur zwei. Auch mit Blick auf Freisemester etwa für Fachschaftsarbeit, Moot Courts, Zusatzqualifikationen schaffe eine undifferenzierte Obergrenze Missmut. Denn auch das Engagement neben dem Studium sei durch die Pandemie erschwert worden. Solle mit der Nichtanrechnung eine Anerkennung freiwilliger Zusatzarbeit verbunden sein, wirke diese Obergrenze "wie ein Schlag ins Gesicht".

Redaktion beck-aktuell, 11. April 2022.