Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) hat zusammen mit dem Landesjustizprüfungsamt die Corona-Sonderregelung zum sogenannten “Freischuss“ im Jurastudium noch einmal verlängert. Wie schon das Sommersemerster 2020 und das Wintersemester 2020/21 wird auch das Sommersemester 2021 nicht auf den sogenannten “Freischuss“ angerechnet.
Sommersemester 2021 wird nicht auf "Freischuss" angerechnet
An der Universität Greifswald gilt danach für alle Jura-Studierenden, egal in welchem Fachsemester sie 2021 waren, dass das Sommersemester nicht auf die Anzahl der absolvierten Semester angerechnet wird, wenn es am Ende um einen Freiversuch geht. Erfolgreich in den vergangenen 3 Semestern abgelegte Scheine und Prüfungsleistungen bleiben anerkannt, fügte die Justizministerin hinzu.
Freischuss bei Studierenden beliebt
Der sogenannte Freischuss ist bei Studierenden beliebt. Wenn nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium ein Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist (regelmäßig nach dem achten Semester) an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnimmt und diese nicht besteht, gilt der Versuch als nicht unternommen (§ 26 JAPO M-V).
Redaktion beck-aktuell, 15. Juni 2021.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Kilian, 25 Jahre Freiversuch in der Ersten Juristischen Prüfung: Eine Bilanz, JuS 2016, 669
Aus dem Nachrichtenarchiv
Niedersachsen: Sommersemester 2021 wird auf "Freischuss" nicht angerechnet, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.05.2021, becklink 2019934
Länder entscheiden über Freischuss-Regel für Corona-Wintersemester, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.01.2021, becklink 2018601
Wintersemester 2020/21 zählt in Mecklenburg-Vorpommern nicht für Freischuss, Meldung der der beck-aktuell-Redaktion vom 15.01.2021, becklink 2018580
Weitere Länder entscheiden über Corona-Anpassungen am "Freischuss", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.05.2020, becklink 2016331