Mittwoch, 31.8.2022
EGMR verurteilt Frankreich wegen Abschiebung nach Russland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich wegen der (beabsichtigten) Abschiebung zweier Tschetschenen nach Russland verurteilt. In beiden Fällen sei das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt worden oder drohe noch verletzt zu werden, teilte das Gericht in Straßburg gestern mit. Frankreich muss den Klägern nun Entschädigung zahlen.

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Donnerstag, 9.9.2021
Akteneinsicht im Abschiebungshaftverfahren

Überlässt ein Beschwerdegericht dem Anwalt eines Abschiebehäftlings die Akten nicht in dessen Kanzlei, kann der Gefangene dadurch in sei­nen Rech­ten ver­letzt sein. Laut Bundesgerichtshof wird ihm dadurch bei komplexen Sachverhalten, die sorgfältiges Aktenstudium erfordern, faktisch die Möglichkeit auf rechtliches Gehör entzogen. Gleichwohl sei eine vierwöchige Sicherungshaft zulässig, da der Betroffene trotz Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland eingereist sei.

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Dienstag, 7.9.2021
Kürzeres abschiebungsbedingtes Einreise- und Aufenthaltsverbot nur bei abgeschlossener Ausbildung

Bei der Bemessung der Dauer eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist (erst) der erfolgreiche Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet durch den Ausländer während des asylgerichtlichen Verfahrens fristverkürzend zu berücksichtigen, nicht schon deren Aufnahme. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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Dienstag, 31.8.2021
Abschiebung ausreisepflichtiger Familie ohne 16-jährigen Sohn rechtmäßig

Die Abschiebung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Familie in ihr Heimatland Armenien ohne ihren 16-jährigen Sohn, der sich der gemeinsamen Abschiebung durch Flucht entzogen hatte, war rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Denn der Sohn habe die primäre Ursache für die Aufhebung der Familieneinheit durch seine Flucht selbst gelegt. Mit 16 Jahren bedürfe er zudem nicht mehr der ständigen Betreuung und Fürsorge durch die Eltern.

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Mittwoch, 30.6.2021
Vor Abschiebung darf Covid-19-Test angeordnet werden

Vor der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers auf dem Luftweg kann eine ärztliche Untersuchung zur Abnahme eines PCR-Tests angeordnet werden. Der Covid-19-Test sei zur Feststellung der Reisefähigkeit des zur Ausreise verpflichteten Antragstellers rechtlich zulässig, entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Es wies dabei darauf hin, dass der Begriff der Reisefähigkeit weit auszulegen sei.

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Donnerstag, 15.4.2021
Vor Abschiebung eines Verurteilten Gefahrenlage umfassend zu prüfen

Frankreich muss, bevor es einen Mann mit tschetschenischen Wurzeln nach Russland abschiebt, die dort für ihn bestehende Gefahrenlage vollständig prüfen. Hieran ändert sich laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte nicht deshalb etwas, weil dem Mann in Frankreich nach einer Terrorverurteilung der Flüchtlingsstatus entzogen worden war. Eine Abschiebung ohne Prüfung verstoße gegen das Recht auf Schutz vor unmenschlicher Behandlung.

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Dienstag, 19.1.2021
Kein Abschiebungsschutz für Sami A.

Der Tunesier Sami A. ist mit seinem Asylverfahren endgültig gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgelehnt, das den Widerruf eines Abschiebungsverbots durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) für rechtmäßig befunden hatte. Bereits im Juli 2018 war Sami A. nach Tunesien abgeschoben worden.

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Mittwoch, 18.11.2020
Wohnungsdurchsuchung zwecks Abschiebung um 4.30 Uhr unzulässig

Ausländerbehörden sind nicht berechtigt, eine Wohnung um 4.30 Uhr morgens zu durchsuchen, um einen Ausländer zum Zweck seiner Abschiebung aufzufinden. Der Schutz vor nächtlichen Wohnungsdurchsuchungen erstrecke sich im Regelfall auf die Zeit von 4.00 bis 6.00 Uhr morgens, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Organisatorische Gründe wie beispielsweise der frühe Start des Abschiebeflugs rechtfertigten kein nächtliches Betreten oder gar Durchsuchen..

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Donnerstag, 20.8.2020
Abschiebungen: Privatzimmer in Wohnunterkunft darf nur mit richterlicher Anordnung betreten werden

Zimmer in einer Wohnunterkunft, die zur privaten Nutzung überlassen worden sind, dürfen zum Zweck der Abschiebung nur dann betreten werden, wenn eine entsprechende richterliche Anordnung vorliegt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Fall einer irakischen Familie entschieden, die in die Niederlande abgeschoben werden sollte. Spezialvorschriften aus dem Aufenthaltsgesetz galten für diesen Fall aus dem Jahr 2017 noch nicht.

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Dienstag, 28.7.2020
Vertrauensperson darf für Abschiebungshäftling auftreten

Wenn ein Abschiebungshäftling eine Person seines Vertrauens benennt, kann diese im eigenen Namen Anträge zur Aufhebung der Haft und zur Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit stellen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass so jemand auch nach der Abschiebung noch selbst Beschwerde einlegen kann und ein eigenes Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über seine Anträge hat.

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Montag, 13.7.2020
Verlängerung der Abschiebungshaft bei Ungewissheit über Folter

Die Zusicherung eines Zielstaates, es werde den Betroffenen nicht foltern, unmenschlich oder erniedrigend behandeln, ist zur Abschiebung erforderlich. Das hat der BGH mit Beschluss vom 20.05.2020 festgestellt. Fehle die Zusicherung, könne die Sicherungshaft verlängert werden, so die Richter. Bei der Berechnung der Höchstdauer der Haft seien auch rechtswidrige Haftzeiten mitzurechnen.

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Dienstag, 7.7.2020
Nichtdurchsetzung von Abschiebungen macht Eilrechtsschutz nicht entbehrlich

Afghanischen Asylsuchenden darf Eilrechtsschutz gegen ihre drohende Abschiebung nicht mit der Begründung versagt werden, nach der Berliner Weisungslage würden Abschiebungen nach Afghanistan zurzeit nicht durchgesetzt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 10.06.2020 entschieden. Die Annahme, durch diese Praxis entfalle Rechtsschutzbedürfnis, verstoße gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes. Denn eine Abschiebung sei dadurch nicht hinreichend sicher ausgeschlossen.

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Mittwoch, 27.5.2020
Abschiebungshaft nach Umzug innerhalb von Flüchtlingsunterkunft rechtmäßig

Ein der Ausländerbehörde nicht angezeigter Umzug des ausreisepflichtigen Ausländers innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft rechtfertigt Abschiebungshaft. Dies hat der XIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 24.03.2020 im Fall einer Frau entschieden, die innerhalb der Unterkunft in das Zimmer einer Freundin gezogen war, ohne die Behörde hierüber zu informieren.

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