Die juristische Aufarbeitung der NS-Zeit drehte sich auch um die Frage, ob die Täter durch einen Befehl Hitlers zum Morden berechtigt gewesen waren. Die Debatte endete gar mit dem Rücktritt des damaligen Kultusministers Theodor Maunz, wie Sebastian Felz erinnert.
Mehr lesenDas Wahlrechtsurteil war viel zu früh online, scheint aber alle glücklich zu machen. Im vielleicht letzten deutschen NS-Prozess könnte der BGH zwischen Morden in Konzentrations- und in Vernichtungslagern unterscheiden. Das JPA Hamm nennt die Durchfaller im Ersten Examen öffentlich "Blockversager".
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