#18: Gefangenenaustausch, Marktmacht der Tech-Riesen, Entscheidungsgründe im Fall Maja T., Googeln als Behördenpflicht

Der Tiergartenmörder ist frei - doch was sagt die StPO eigentlich zum "Gefangenenaustausch"? Das diskutieren Pia Lorenz und Hendrik Wieduwilt in der aktuellen Folge. Außerdem: Ein US-Gericht und deutsche Verbraucherschützer wehren sich gegen die Tech-Riesen, Entscheidungsgründe im Fall Maja T. und Updates von Compact-Magazin bis "Blockversager".

 

In „Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht“, dem Podcast von NJW und beck-aktuell, besprechen beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz und Kolumnist Hendrik Wieduwilt, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz – oder das, was sie für wichtig halten. 

Ganz Deutschland spricht in dieser Woche über ein seltenes Vorgehen: den Gefangenenaustausch mit Russland, bei dem auch der berüchtigte "Tiergartenmörder" freikam. Nur Regierung und Opposition sagen wenig, selbst die Opposition war einverstanden mit dem Deal. Rechtsfragen scheinen da kaum mehr eine Rolle zu spielen. Zu Recht?

Einig sind sich der vzbv und ein US-Gericht in einer Sache: Techkonzerne haben zu viel Marktmacht. Während das United States District Court for the District of Columbia dem Googlekonzern Alphabet eine wettbewerbsrechtliche Klatsche verpasst hat, gehen deutsche Verbraucherschützer gegen Meta vor.

Das BVerfG hat derweil die Entscheidungsgründe seiner einstweiligen Anordnung im Fall Maja T. vorgelegt. Maja T. war in einer buchstäblichen Nacht-und-Nebel-Aktion ausgewiesen und nach Ungarn gebracht worden - ohne die Chance zu bekommen, Rechtsmittel auch nur zu prüfen. Das haben nun auch die Karlsruher Richterinnen und Richter moniert.

Bevor Gerechtigkeit & Loseblatt nun in eine zweiwöchige Sommerpause geht, sprechen Lorenz und Wieduwilt noch über einen findigen Berliner Richter, der offenbar mehr kann als die Polizei: nämlich googeln. Weil so viel Engagement auch von deutschen Behörden erwartet werden durfte, kippte er eine Fahrtenbuchauflage.

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Redaktion beck-aktuell, 9. August 2024.