#17: Wahlrechtsurteil, KZ-Sekretärin, Supreme-Court-Reformliste, "Blockversager"

Das Wahlrechtsurteil war viel zu früh online, scheint aber alle glücklich zu machen. Im vielleicht letzten deutschen NS-Prozess könnte der BGH zwischen Morden in Konzentrations- und in Vernichtungslagern unterscheiden. Das JPA Hamm nennt die Durchfaller im Ersten Examen öffentlich "Blockversager". 

 

In „Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht“, dem Podcast von NJW und beck-aktuell, besprechen beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz und Kolumnist Hendrik Wieduwilt, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz – oder das, was sie für wichtig halten. 

Pia Lorenz schlief am Montag schon, als plötzlich das Wahlrechtsurteil, das erst dienstags verkündet werden sollte, im Netz kursierte. Was da los war, vor allem aber, was das BVerfG eigentlich entschieden hat, warum das Urteil sich ganz ungewohnt einfach und verständlich liest und wie es dem Senat gelingt, von der Politik (in Regierung und Opposition) bis zur Juristerei offenbar alle damit glücklich zu machen, besprechen Lorenz & Wieduwilt mit Prof. Dr. Thomas Wischmeyer. 

A propos Technikfails in der Rechtsbranche: Beim JPA Hamm ist versehentlich die sog. "Todesliste" veröffentlicht worden, auf der die Nummern der Durchgefallenen stehen. Das ist zwar der Normalfall - normalerweise geschieht das aber nicht unter dem intern offenbar verwendeten Arbeitstitel, der jetzt für Empörung sorgt. 

Im vielleicht letzten deutschen NS-Prozess steht eine ehemalige Sekretärin im Konzentrationslager Stutthof jetzt vor dem BGH. Und der hat sogar eine Hauptverhandlung anberaumt. Der 5. Strafsenat könnte klären, ob die Beihilfe zum tausendfachen Mord für die kleinen Rädchen im System auch möglich ist, wenn der Zweck des Konzentrationslagers "nur" in Haft und Zwangsarbeit, nicht aber primär in der Vernichtung der Insassen bestand - vom Unterschied zwischen Konzentrations- und Vernichtungslagern. 

Außerdem gibt es einen Nachklapp zum USA-Spezial aus Folge 16: Bidens Wunschliste für eine Reform des Supreme Court  und was den dortigen Ethikcode von dem des deutschen BVerfG unterscheidet.  

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Redaktion beck-aktuell, 1. August 2024.