Vernimmt ein Berufungsgericht eine erstinstanzlich vernommene Zeugin nicht erneut, obwohl es deren Aussage anders würdigt als die Vorinstanz, liegt darin regelmäßig ein Gehörsverstoß, entschied der Bundesgerichtshof in einem Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Skiunfall. Das Gericht sei grundsätzlich verpflichtet, sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Die nochmalige Vernehmung könne nur im Ausnahmefall unterbleiben.
Mehr lesenErhebt ein Kasko-Versicherer konkrete Einwände dagegen, dass ein Fahrzeug den Zustand hatte, den die Parteien, gestützt auf ein Gutachten, dem Vertrag zugrunde gelegt hatten, liegt in der Ablehnung eines Beweisangebots ein Gehörsverstoß. Laut Bundesgerichtshof muss über wirksam bestrittene Anknüpfungstatsachen Beweis erhoben werden. Eine Schätzung dürfe auf dieser Grundlage nicht erfolgen.
Mehr lesenLiefern Passagen aus einem Aufklärungsbogen Anhaltspunkte dafür, dass das Operationsrisiko gegenüber dem Patienten verharmlost wurde, muss dem Vortrag nachgegangen werden, wie der Bundesgerichtshof betonte. Es stelle einen Gehörsverstoß dar, wenn ein Gericht sich nicht mit dem zentralen Vortrag einer Partei beschäftige.
Mehr lesenLehnt ein Gericht in einem Arzthaftungsprozess den Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen mit der Begründung ab, nur dessen Operationsbericht sei für die Beurteilung etwaiger Behandlungsfehler entscheidend, kann darin ein Gehörsverstoß liegen. Dies gilt insbesondere wenn Indizien dafür sprechen, dass der Bericht missverständlich formuliert worden sein könnte. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist laut Bundesgerichtshof grundsätzlich unzulässig.
Mehr lesenDas Amtsgericht Wuppertal muss erneut über die Klage des Opfers eines Verkehrsunfalls entscheiden, weil es relevanten Vortrag des Klägers zu Kosten für die Reparatur eines beschädigten Fahrzeugs nicht berücksichtigt hat. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen entschieden. Es liege eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor.
Mehr lesenGerichte müssen sich zwar nicht mit jedem Vorbringen einer Partei ausdrücklich auseinandersetzen. Wird jedoch im Rahmen des zu bemessenden Verdienstausfallschadens in einer Arzthaftungssache bei der Gehaltsschätzung gar nicht auf den vom Kläger vorgetragenen Wegfall eines Probezeit-Abschlags eingegangen, verletzt dies den Anspruch auf rechtliches Gehör. Darauf hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hingewiesen.
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