Dienstag, 25.10.2022
Mögliche Verharmlosung bei Risikoaufklärung

Liefern Passagen aus einem Aufklärungsbogen Anhaltspunkte dafür, dass das Operationsrisiko gegenüber dem Patienten verharmlost wurde, muss dem Vortrag nachgegangen werden, wie der Bundesgerichtshof betonte. Es stelle einen Gehörsverstoß dar, wenn ein Gericht sich nicht mit dem zentralen Vortrag einer Partei beschäftige.

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