Donnerstag, 6.4.2023
Gehörsverstoß durch unterbliebene Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz

Vernimmt ein Berufungsgericht eine erstinstanzlich vernommene Zeugin nicht erneut, obwohl es deren Aussage anders würdigt als die Vorinstanz, liegt darin regelmäßig ein Gehörsverstoß, entschied der Bundesgerichtshof in einem Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Skiunfall. Das Gericht sei grundsätzlich verpflichtet, sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Die nochmalige Vernehmung könne nur im Ausnahmefall unterbleiben.

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Montag, 31.10.2022
Fehlerhafte Wiederholung einer Zeugenvernehmung für schlafenden Schöffen

Schläft ein Laienrichter während einer Zeugenvernehmung im Strafverfahren ein, muss die Vernehmung wiederholt werden. Diese Wiederholung hat vorschriftsgemäß zu erfolgen. Eine bloße Zusammenfassung des Vorsitzenden, dessen Richtigkeit von der Zeugin nur noch bestätigt wird, ist nicht ausreichend. Dennoch geht eine Revision, die hier eine Besetzungsrüge erhebt, fehl, weil der Mangel nicht in der falschen Besetzung des Gerichts liegt, sondern in der fehlerhaften Wiederholung der Zeugenvernehmung.

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