Der Bundesgerichtshof hob ein Strafurteil auf, weil es auf gravierenden Darstellungsmängeln basierte: Das Gericht hatte es versäumt, festzustellen, welche Vorstellung sich ein Angeklagter über das weitere Schicksal seines Opfers machte, dass er nachts bewusstlos mit mehreren Gesichtsbrüchen auf dem Boden liegenließ. Der BGH konnte bei der Überprüfung auch nicht erkennen, worauf dieser Mangel beruhte. Das erkennende Gericht könne den fehlenden Vorsatz nicht einfach vermuten.
Mehr lesenLehnt ein Gericht in einem Arzthaftungsprozess den Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen mit der Begründung ab, nur dessen Operationsbericht sei für die Beurteilung etwaiger Behandlungsfehler entscheidend, kann darin ein Gehörsverstoß liegen. Dies gilt insbesondere wenn Indizien dafür sprechen, dass der Bericht missverständlich formuliert worden sein könnte. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung ist laut Bundesgerichtshof grundsätzlich unzulässig.
Mehr lesenVerkündet das Gericht nach Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten, dass sein Befangenheitsantrag abgelehnt wird, muss es ihm nicht erneut Gelegenheit geben, sich zu äußern. Anders sieht das der Bundesgerichtshof nur, wenn sich der Beschluss auch hinsichtlich des Beweisergebnisses äußert. Lasse die Entscheidung zum Beispiel erkennen, dass das Gericht eine Beweistatsache würdigt, sei es mit der Verkündung konkludent in das Verfahren wieder eingetreten und müsse erneut die Möglichkeit geben, sich abschließend dazu zu äußern.
Mehr lesen