Freitag, 19.5.2023
Das letzte Wort hat die Angeklagte

Einer Angeklagten, die vorübergehend an der Hauptverhandlung nicht teilnimmt, ist das letzte Wort zu erteilen, wenn sie wieder anwesend ist, so der BUndesgerichtshof. Einer Angeklagten, die an dem Hauptverhandlungstag, an dem ihr Mitangeklagter sich nach den Schlussplädoyers geäußert hatte, abwesend war, war dies verwehrt worden. In der Entscheidung spielen auch Fallstricke bei der Einziehung und bei der Zurechnung eine Rolle.

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Freitag, 1.4.2022
Kein zweites letztes Wort nach Ablehnung des Befangenheitsantrags

Verkündet das Gericht nach Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten, dass sein Befangenheitsantrag abgelehnt wird, muss es ihm nicht erneut Gelegenheit geben, sich zu äußern. Anders sieht das der Bundesgerichtshof nur, wenn sich der Beschluss auch hinsichtlich des Beweisergebnisses äußert. Lasse die Entscheidung zum Beispiel erkennen, dass das Gericht eine Beweistatsache würdigt, sei es mit der Verkündung konkludent in das Verfahren wieder eingetreten und müsse erneut die Möglichkeit geben, sich abschließend dazu zu äußern.

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