Ob ein Brandstifter den Tod eines Menschen billigend in Kauf nahm oder bewusst auf dessen Rettung vertraut hat, ist immer wieder ein beliebtes Examensthema. Auch das LG Leipzig tat sich schwer, der BGH hob ein Urteil auf, weil der bedingte Vorsatz mit falschen Argumenten abgelehnt worden war.
Mehr lesenEin Mann, der drei Mal in den Rücken einer anderen Person sticht, kann vom Tötungsversuch zurücktreten, indem er aufhört, sein Messer weiter einzusetzen. Dagegen sprechen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht unbedingt weitere Schläge und Tritte gegen den Geschädigten. Maßgeblich sei die Vorstellung des Täters, er könne seinen Tötungsvorsatz aufgeben und anschließend dem anderen nicht lebensgefährliche Verletzungen zufügen.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hob ein Strafurteil auf, weil es auf gravierenden Darstellungsmängeln basierte: Das Gericht hatte es versäumt, festzustellen, welche Vorstellung sich ein Angeklagter über das weitere Schicksal seines Opfers machte, dass er nachts bewusstlos mit mehreren Gesichtsbrüchen auf dem Boden liegenließ. Der BGH konnte bei der Überprüfung auch nicht erkennen, worauf dieser Mangel beruhte. Das erkennende Gericht könne den fehlenden Vorsatz nicht einfach vermuten.
Mehr lesenVertraut ein Täter darauf, dass Dritte das engmaschig beaufsichtigte Opfer retten werden, so liegt auch bei Gabe einer potenziell lebensgefährlichen Medikamentendosis nicht zwingend Tötungsvorsatz vor. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung einer Altenpflegerin wegen Körperverletzung, obwohl die verabreichte Insulindosis ohne Notfallbehandlung hätte tödlich wirken können.
Mehr lesenLiegt der bedingte Tötungsvorsatz nicht wegen einer konkreten Lebensgefährlichkeit der Tatausführung nahe, erfordert dies regelmäßig eine Gesamtwürdigung aller Umstände. Laut Bundesgerichtshof kann bei Medikamentengaben an Kinder nicht ohne Weiteres auf einen Tötungsvorsatz geschlossen werden, wenn mögliche Wechselwirkungen noch nicht erforscht und deshalb nicht beherrschbar sind.
Mehr lesenWer bei einer Flucht vor der Polizei mit einem Auto auf einem Radweg einen Fußgänger verletzt, handelt nicht per se wegen der Gefährlichkeit seines Tuns mit Tötungswillen. Der Bundesgerichtshof macht einmal mehr deutlich, dass die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes eine umfassende Würdigung aller Tatumstände erfordert.
Mehr lesenAlleine aufgrund der Gefährlichkeit eines Fahrmanövers kann ohne Feststellungen zur Motivlage nicht auf einen Tötungsvorsatz geschlossen werden. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf, weil das Landgericht ohne Klärung der konkreten Vorstellungen des Fahrers auf einen bedingten Tötungsvorsatz geschlossen hatte, nachdem der Autofahrer bei einem Tempo von 120 km/h auf der Autobahn nach vorangegangenen Streitigkeiten bei einem Spurwechsel ein Motorrad touchiert hatte.
Mehr lesenIn einem Fall, in dem eine Altenpflegerin versehentlich Medikamente vertauschte und anschließend keinen Arzt holte, ist die Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht tragfähig. Erkennt ein Strafgericht nicht, dass Umstände gegen einen Tötungsvorsatz sprechen oder dass mehrere Tatmotive in Betracht kommen, ist sein Urteil aufzuheben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.08.2020.
Mehr lesenDer Bundesgerichtshof hat am 18.06.2020 im sogenannten Berliner Raser-Fall die Verurteilung wegen Mordes gegen den Fahrer bestätigt, der direkt mit dem Wagen des Opfers kollidiert war. Mit der Strafbarkeit seines Kontrahenten bei dem tödlichen Rennen muss sich das Landgericht allerdings auch ein drittes Mal beschäftigen. Seine Verurteilung als Mittäter sah der BGH nicht als ausreichend begründet an.
Mehr lesen