Dienstag, 12.5.2020
Maskenpflicht in Berlin bleibt vorerst bestehen

Die nach der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin bestehende Verpflichtung, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bleibt vorläufig bestehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschlüssen vom 06.05.2020 entschieden und mehrere Eilanträge abgelehnt. Die Maskenpflicht stelle gegenwärtig keinen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar.

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Montag, 11.5.2020
Einschränkungen wegen Corona-Pandemie bleiben in Bayern in Vollzug

Die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleibt in Vollzug. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 08.05.2020 in einem Eilverfahren entschieden. Nach einer Folgenabwägung verbleibe es insbesondere auch bei der Maskenpflicht. Die gravierenden Einschränkungen seien mit Blick auf den Gesundheitsschutz und eine drohende zweite Infektionswelle hinzunehmen.

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Donnerstag, 7.5.2020
VGH München: In Bayern keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht

In Bayern bleibt es bei der in der 3. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) geregelten Maskenpflicht. Ein dagegen gerichteter Eilantrag war vor dem Verwaltungsgerichtshof Bayern in München erfolglos (Beschluss vom 07.05.2020, Az.: 20 NE 20.926). Die Richter sahen das Infektionsschutzgesetz als taugliche Ermächtigungsgrundlage an und entschieden in einer Folgenabwägung für die Maskenpflicht.

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OVG Lüneburg verneint Außervollzugsetzung der Maskenpflicht beim Einkauf und im ÖPNV

Der Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der Pflicht aus § 9 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 24.04.2020, beim Besuch von Verkaufsstätten des Einzelhandels sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung ("Maske") zu tragen, bleibt erfolglos. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat diesen mit Beschluss vom 05.05.2020 abgelehnt (Az.: 13 MN 119/20, BeckRS 2020, 7364).

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Mittwoch, 6.5.2020
VGH Kassel: Maskenpflicht wird nicht außer Vollzug gesetzt

Die vorübergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den in der 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung genannten Einrichtungen, insbesondere in Post- und Bankfilialen und Lebensmittelgeschäften, wird nicht außer Vollzug gesetzt. Dies geht aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom 05.05.2020 hervor, mit dem ein entsprechender Eilantrag abgelehnt wurde (Az.: 8 B 1153/20.N, unanfechtbar).

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VG Gera gibt Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht für Stadtgebiet Jena statt

Die Maskenpflicht im Unterricht für das Stadtgebiet Jena ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gera am 05.05.2020 entschieden. Die zugrunde liegende Regelung verletzte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, heißt es in der Begründung. Die Notwendigkeit verschärfter Hygieneanforderungen sei nicht mit ortsbezogenen Besonderheiten begründet worden, so das Gericht.

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OVG Lüneburg: Maskenpflicht beim Einkauf und im ÖPNV bleibt

In Niedersachsen bleibt die Maskenpflicht beim Einkauf und im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bestehen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes in Lüneburg hat einen Antrag auf Außervollzugsetzung der Bestimmung in der niedersächsischen "Corona-Verordnung", die die Maskenpflicht regelt, abgelehnt (Beschluss vom 05.05.2020, Az.: 13 MN 119/20).

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