Montag, 14.12.2020
Diesel-Klagen nach 2018 wahrscheinlich verjährt

Diesel-Besitzer, denen schon 2015 klar war, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, konnten ab 2019 wohl nicht mehr gegen Volkswagen klagen. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass in diesen Fällen Ende 2018 Verjährung eingetreten ist, wie sich am 14.12.2020 in der Verhandlung eines Musterfalls in Karlsruhe abzeichnete. Das Urteil wird am Donnerstag, den 17.12.2020 verkündet.

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Freitag, 20.11.2020
Anwaltshaftung – Verjährungsbeginn bei Kenntnis der Voraussetzungen

Sobald eine Mandantin weiß, dass sie durch einen Anwaltsfehler einen Schaden erlitten hat, beginnt die Verjährung für den Schadensersatzanspruch zu laufen. Das hat der Bundesgerichtshof am 29.10.2020 entschieden.

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Donnerstag, 15.10.2020
"Abgasaffäre": Bei 2020 eingereichten Klagen können deliktische Ansprüche verjährt sein

In Abgasfällen kann die dreijährige Verjährungsfrist für deliktische Schadensersatzansprüche Ansprüche bereits Ende 2019 abgelaufen sein. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 02.10.2020 hervor, das Ansprüche im Fall einer erst 2020 erhobenen Klage gegen Volkswagen verjährt sah.

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Montag, 5.10.2020
Preisabsprachen im Bierkartellverfahren doch nicht verjährt

Das "Bierkartellverfahren" gegen mehrere Brauereien durfte nicht wegen Verjährung eingestellt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 13.07.2020 entschieden. Das bundesweit bekannte Verfahren wird nun von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf neu aufgerollt.

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Mittwoch, 30.9.2020
EuGH soll Verjährung von nicht verfallenen Urlaubsansprüchen klären

Unterliegen nicht verfallene Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub der Verjährung nach §§ 194 ff. BGB? Dies möchte das Bundesarbeitsgericht wissen und hat zur Klärung der Frage, ob dies mit dem Unionsrecht vereinbar wäre, am 29.09.2020 den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren angerufen.

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Donnerstag, 3.9.2020
Auskunftsansprüche zu Kopien von Kohl-Tonbändern

Der Ghostwriter von Altbundeskanzler Helmut Kohl muss Auskunft über von ihm gefertigte Kopien von Tonbändern und Transkripten geben.  Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.09.2020 entschieden, der einen Auskunftsanspruch als Schadensersatzanspruch bejahte. Je nach Inhalt der Auskunft könnten dann auch finanzielle Schadensersatzansprüche im Raum stehen.

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Mittwoch, 26.8.2020
Abgasskandal: Deliktische Schadenersatzansprüche gegen VW bei Klageerhebung 2020 noch nicht verjährt

In Abgasfällen sind deliktische Schadenersatzansprüche gegen VW auch bei einer Klageerhebung erst im Jahr 2020 noch nicht verjährt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 14.08.2020 hervor, mit dem VW zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen abgasmanipulierten Skoda verurteilt wurde.

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Freitag, 3.7.2020
Verjährung der Erfüllungspflicht macht Werklohnanspruch nicht fällig

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.05.2020 entschieden, dass der Werkunternehmerlohn nicht durch die Verjährung des Gegenanspruchs fällig wird. Die Vorleistungspflicht des Unternehmers lasse die Fälligkeit seiner Vergütung erst mit der Lieferung eines mangelfreien Werks oder der Abnahme eintreten. Der BGH wies die Klage auf Handwerkerlohn damit ab.

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Donnerstag, 2.7.2020
Beginn der Verjährungsfrist erst mit Kenntnis aller relevanten Umstände

Der Bundesgerichtshof hält mit Urteil vom 26.05.2020 daran fest, dass erst die Kenntnis aller relevanten Umstände den Beginn der Verjährung bei Behandlungsfehlern auslöst. Dabei komme es auf das Wissen des Geschädigten an. Ihm könne man nur das Wissen seines sachbearbeitenden Anwalts zurechnen, nicht die medizinischen Fachkenntnisse von dessen Sozius. Der VI. Senat hat die Sache zurückverwiesen.

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Freitag, 15.5.2020
Frankfurter Renn-Klub: Millionen-Klage gegen Stadt gescheitert

Aus abgetretenem Recht des Frankfurter Renn-Klubs sollten Beträge in Millionenhöhe erstritten werden. Ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 15.05.2020 bestätigt, dass keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt am Main, die Betreibergesellschaft und den vormaligen Präsidenten des Frankfurter Renn-Klubs geltend gemacht werden können. Mögliche Ansprüche seien verjährt.

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