Kurzfristige Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier), die sich nicht mehr in einer entsprechenden Kostenreduktion auswirken, gehen lohnsteuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Die feiernden Arbeitnehmer hätten aus den Absagen keinen Vorteil, der steuerlich zu berücksichtigen wäre, hat das Finanzgericht Köln in einem Urteil vom 27.06.2018 entschieden (Az.:3 K 870/17).
Mehr lesenDas deutsche Mindestlohngesetz ist auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteilen vom 22.08.2018 entschieden (Az.: 11 K 544/16; 11 K 2644/16).
Mehr lesenBonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug jedenfalls dann, wenn sie ohne den Nachweis gesundheitsbezogener Aufwendungen erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 13.06.2018, Az.: 7 K 1392/17 E).
Mehr lesenEine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung ist nur dann zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.05.2018 entschieden (Az.: 11 K 3448/15 H (L)). Das FG hat die Revision zugelassen.
Mehr lesenGutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 22.02.2018 entschieden. Ferner gelte dies entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH (Az.: VI R 17/16).
Mehr lesenDie Kosten für den Bustransfer zu einer auswärtigen Betriebsveranstaltung liegen im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und stellen damit keinen Arbeitslohn dar. Solche Zuwendungen seien nämlich Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung und hätten keinen eigenen Konsumwert für die Arbeitnehmer, so das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 22.02.2018, Az.: 9 K 580/17 L, BeckRS 2018, 6859).
Mehr lesenFrauen, die in der Ehe neben dem Mann als Zweitverdienende arbeiten, sind bei einem Ehesplitting häufig in der Lohnsteuerklasse V eingetragen und haben damit eine besonders hohe Steuer- und Abgabenbelastung. Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm 2018 (NRP), das dem entgegensteuern soll, ist beim deutschen Juristinnenbund (djb) auf Kritik gestoßen. Die Änderungen seien unzureichend, heißt es in einer Mitteilung vom 25.04.2018.
Mehr lesenSGB IV § 14; SvEV § 1; EStG §§ 3, 40
1. Ein wirksam vereinbarter Lohnverzicht kann von der Betriebsprüfung nicht derart ignoriert werden, dass unter Bezug auf das Entstehungsprinzip SV-Beiträge aus der Lohndifferenz nachgefordert werden.
2. Haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich mit dem Lohnverzicht anderweitige Leistungen vereinbart, die an sich pauschal versteuert werden können, kommt eine Beitragspflicht dennoch in Betracht. Privilegiert sind nämlich allenfalls solche (Sach-)Leistungen bzw. Zuschüsse, die „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Daran fehlt es, soweit auf die Leistung gemäß Arbeitsvertrag ein Anspruch besteht – insbesondere dann, wenn das Versprechen der Zusatzleistung einhergeht mit dem Verzicht auf Barlohn („Gehaltsumwandlung“). (Leitsätze des Verfassers)
LSG Bayern, Urteil vom 14.09.2017 - L 14 R 586/14, BeckRS 2017, 138002
Mehr lesenStellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern trockene Brötchen und Heißgetränke bereit, stellt dies keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines "Frühstücks" dar. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 31.05.2017 entschieden. Es handle sich lediglich um einen Sachbezug in Form von "Kost", für die die Freigrenze von 44 Euro in § 8 Abs. 2 Satz 9 – jetzt Satz 11 – EStG gelte (Az.: 11 K 4108/14). Gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof die Revision unter dem Aktenzeichen VI R 36/17 anhängig.
Mehr lesenDer Bundesrat hat am 02.06.2017 die gesetzliche Verankerung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs beschlossen, die Bestandteil des Gesetzes "zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" ist. Dies teilte das baden-württembergische Justizministerium mit. Danach könne bei Beschäftigen, die durch eine befristete Nebentätigkeit ein höheres Einkommen als im Hauptberuf haben, der kurzfristig hohe Lohn auf einen längeren Zeitraum umgelegt werden, was zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führe.
Mehr lesenIm Rahmen des seit 2014 geltenden neuen Reisekostenrechts sind Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und der "ersten Tätigkeitsstätte" im Sinne von § 9 Abs. 4 EStG (neuer gesetzlicher Begriff) auf die sogenannte Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) begrenzt. In diesem Zusammenhang hat das Finanzgericht Niedersachsen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 30.11.2016 entschieden, dass der Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers darstellt und damit Leiharbeitnehmer weiterhin die Fahrkosten nach den günstigeren Dienstreisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) geltend machen können. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen (Az.: 9 K 130/16).
Mehr lesenBGB §§ 133, 157, 271 II, 280 I
Will ein Arbeitnehmer aus steuerlichen Gründen eine Abfindung erst zu einem bestimmten Zeitpunkt erhalten, so muss er dies mit dem Arbeitgeber verbindlich vereinbaren.
BAG, Urteil vom 23.06.2016 - 8 AZR 757/14 (LAG München), BeckRS 2016, 73935
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