Ausländische Transportunternehmen klagten gegen Anwendung des Mindestlohngesetzes
In zwei gleich gelagerten Fällen hatten sich die ausländischen Transportunternehmen jeweils gegen die Prüfungsverfügung des Hauptzollamtes Stuttgart gewandt, mit der Unterlagen angefordert wurden, die die Zahlung des Mindestlohnes für die Tätigkeit in Deutschland belegen sollten. Hiergegen hatten die beiden Unternehmen vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg insbesondere mit der Begründung, die Anwendung des Mindestlohngesetzes sei nicht mit Europarecht vereinbar, Klage erhoben.
FG: Zollverwaltung durfte Mindestlohnprüfungen nach deutschem Recht durchführen
Das Finanzgericht hat die Klagen der Transportunternehmen unter Zulassung der Revision abgewiesen. In seinen Urteilsbegründungen hat sich das Finanzgericht eingehend mit den europarechtlichen Fragen auseinandergesetzt und schließlich die Rechtmäßigkeit der Mindestlohnprüfungen der Zollverwaltung im internationalen Verkehrssektor bestätigt.