IRZ, Heft 3, März 2023, S. 106
Gegenüber dem in IRZ 2/2023 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2023, 60) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen des IASB nur wenige Veränderungen innerhalb der Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (fünf Projekte), „Forschung“ (fünf Projekte), „Taxonomie“ (drei Projekte), „Strategie und Governance“ (ein Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; zwei Projekte) ergeben. In der Kategorie „Nachhaltigkeit“ (Sustainability) werden unverändert drei Projekte geführt. Im Einzelnen sind folgende Änderungen zu verzeichnen (Stand: 24. Februar 2023):
IRZ, Heft 3, März 2023, S. 107
Bereits am 30. Dezember 2022 wurde die ESEF-VO-Änderungsverordnung 2022/2553, mit der die ESEF-VO an die Basistaxonomie 2022 angepasst wird, im EU-Amtsblatt veröffentlicht (ABl. EU Nr. L 339, S. 1). Gemäß den Änderungen ist das Auszeichnungselement „Angabe des Anhangs und sonstiger Erläuterungen [text block]“ nicht mehr in der (nunmehr einzigen) Tabelle des Anhangs II der ESEF-VO mit den obligatorischen Auszeichnungselementen, sondern – unter der Bezeichnung „Anhangangaben und sonstige Erläuterungen“ – nur noch in der Tabelle des Anhangs VI der ESEF-VO („Schema der Basistaxonomie zur Auszeichnung von IFRS-Konzernabschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen“) enthalten.
Im Januar 2023 hat EFRAG eine finale Endorsement-Empfehlung für die Änderungen an IFRS 16 veröffentlicht. Daraufhin wurde der Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung am 31. Januar 2023 entsprechend angepasst.
Am 24. Februar 2023 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) die neue Zusammensetzung ihres Fachexpertenausschusses (Financial Reporting Technical Expert Group; EFRAG FR TEG) bekannt gegeben. Übergangsweise wurde Jens Berger, Leiter des Frankfurter IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte, zum Vorsitzenden ernannt.
Infolge der für am oder nach dem 1.1.2023 beginnende Geschäftsjahre verpflichtenden Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente, dem Nachfolgestandard von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, für alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, einschließlich der Versicherungsbranche, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 10. Februar 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 folgende zwei Verlautbarungen aufgehoben:
Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im abgelaufenen Monat weder endgültige Verlautbarungen zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards noch Entwurfsdokumente zur geplanten Änderung bestehender Standards in den USA veröffentlicht.
BFH Urt. v. 15.12.2022 – VI R 44/20
Viele Bewertungen im Wirtschaftsleben wirken auf den ersten Blick sehr wissenschaftlich – mathematische Formeln, viele Zahlen, viel Text. Auf den zweiten Blick erkennt der geübte Leser aber recht schnell, dass viele dieser Zahlen nicht auf harten Fakten, sondern auf Schätzungen basieren. Somit ist das Ergebnis der Berechnung auch keine harte Realität, sondern häufig eher ein „best guess“ (beste Vermutung). Zu einem solchen „best guess“ zählt auch der nach der Fahrtenbuchmethode ermittelte geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung, wenn der Treibstoffverbrauch geschätzt wurde. Der BFH hat sich nun eindeutig zur Verwertbarkeit eines solchen „best guess“ geäußert.
IRZ, Heft 2, Februar 2023, S. 60
Der IASB hat am 9. Januar 2023 den Entwurf „Internationale Steuerreform — Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)“ veröffentlicht, um auf die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern zu reagieren.
Gegenüber dem in IRZ 1/2023 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2023, 18) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen des IASB nur wenige Veränderungen innerhalb der Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (fünf Projekte), „Forschung“ (fünf Projekte), „Taxonomie“ (drei Projekte), „Strategie und Governance“ (ein Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; ein Projekt) ergeben.
IRZ, Heft 2, Februar 2023, S. 61
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 22. Dezember 2022 die XBRL-Taxonomiedateien für das einheitliche europäische elektronische Format (ESEF) 2022 und eine Aktualisierung der sog. „ESEF Conformance Suite“ vorgestellt.
Im Dezember 2022 hat EFRAG den Entwurf einer Endorsement-Empfehlung für die Änderungen an IAS 1 veröffentlicht. Daraufhin wurde der Statusbericht betreffend den Übernahmeprozess der IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen, gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung am 22. Dezember 2022 entsprechend angepasst.
Am 9. Januar 2023 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) seinen Bericht über Aktivitäten im vierten Quartal 2022 veröffentlicht. In dieser turnusmäßigen Publikation informiert der deutsche Standardsetter in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien.
Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat im abgelaufenen Monat eine endgültige Verlautbarung zur Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards in den USA veröffentlicht:
IRZ, Heft 1, Januar 2023, S. 18
Auf seiner Sitzung am 24. November 2022 hat der IASB dafür gestimmt, den Impairment-Only-Approach für die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Diese Entscheidung ist das Resultat einer gründlichen Überprüfung, die mit dem Post-Implementation Review (PIR) von IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ im Jahr 2014 begann.
Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben am 19. Dezember 2022 die Ernennung von Linda Mezon-Hutter zur stellvertretenden Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB) zum 1. Januar 2023 bekannt gegeben.
Gegenüber dem in IRZ 12/2022 erläuterten Stand des zusammengefassten Arbeitsprogramms von IASB und ISSB (IRZ 2022, 514) haben sich im Zusammenhang mit weiteren Sitzungen des IASB nur wenige Veränderungen innerhalb der Projektkategorien „Standardsetzung“ (neun Projekte), „Standardpflege“ (fünf Projekte), „Forschung“ (sechs Projekte), „Taxonomie“ (drei Projekte), „Strategie und Governance“ (ein Projekt) sowie „Anwendungsfragen“ (Agendaentscheidungen des IFRS IC; ein Projekt) ergeben.