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Editorial | Liebe Leserinnen und Leser | 143 |
Expertenkommentar | Chancen und Risiken der Digitalisierung aus Sicht der Wirtschaftsprüfung WP/StB Dipl. oec. Andrea Bruckner, Hamburg, und Dipl.-Kfm. Karsten Thomas, CISA/CRISC/CDPSE, Düsseldorf Der digitale Wandel ist in vollem Gange und ist nicht aufzuhalten. Die rasanten technologischen Fortschritte der letzten Jahre eröffnen den Unternehmen völlig neue Möglichkeiten und stellen sie gleichzeitig vor eine zentrale Herausforderung. Sie sorgen für tiefgreifende Veränderungen in den Geschäftsprozessen und bieten Chancen für neue, digitale Geschäftsmodelle. Gewinner dieser Entwicklungen werden allerdings nur jene Unternehmen sein, die neben der Vielzahl an Chancen auch die Risiken im Blick behalten. Durch die zunehmende Digitalisierung im Unternehmen verändern sich die Risiken, die gemanagt werden müssen – Stichworte sind beispielsweise Cyber Security und Datensicherheit. Dank ihrer spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen aus der Abschlussprüfung erkennen Wirtschaftsprüfer rechtzeitig die Gefahren und können Unternehmen auf ihrem Weg zur digitalen Transformation tatkräftig unterstützen. | 145 |
Auf den .Punkt gebracht! | Einzelfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100) WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und WP/StB Dr. Corinna Boecker, München Angesichts der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verpflichtet, entstehen nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Berichtsstandards viele praktische Fragen. Das IDW adressiert und beantwortet ausgewählte und besonders relevante Fragen in einer sog. Modulverlautbarung zu den ESRS: IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100). Jedes einzelne Modul behandelt dabei eine eigenständige Fragestellung, die übergreifend in der Modulverlautbarung zusammengefasst wird. Die Module dienen dazu, Unternehmen und Abschlussprüfer bei der einheitlichen Interpretation und Anwendung der ESRS zu unterstützen. | 149 |
IRZ-Blitzlicht | 10 oder mehr (persönliche) Fragen an ... Prof. Dr. Guido Sopp Prof. Dr. Guido Sopp, Zwickau | 153 |
IRZ-Aktuell | Nachrichten zu IFRS und US-GAAP | 155 |
| Medienspiegel | 157 |
Bilanzierung und Bilanzpolitik | Instandhaltungen im Rahmen von Leasingverträgen Prof. Dr. Martin Schmidt, Berlin Das Zusammenspiel aus der Bilanzierung von Vermögenswerten einerseits und von Verpflichtungen in Bezug auf diese Vermögenswerte andererseits kann Zweifelsfragen aufwerfen. Derlei Verpflichtungen können sich nicht nur aus dem Gesetz (z.B. Rekultivierungsverpflichtungen, verpflichtende Instandhaltungen) ergeben, sondern auch auf vertraglicher Grundlage bestehen, beispielsweise wenn die Vermögenswerte gemietet sind. Der nachfolgende Beitrag betrachtet beispielhaft die Bilanzierung von Instandhaltungen bei Flugzeugen und ist typisch für die europäische Luftfahrtindustrie. Die Ausführungen lassen sich aber auf Instandhaltungsverpflichtungen bei anderen Vermögenswerten, ob gemietet oder erworben, übertragen und sind nicht auf die Luftfahrtindustrie beschränkt. | 159 |
Reporting und Controlling | EU-Entwaldungsverordnung – Anforderungen und Herausforderungen Mag. Barbara Coudenhove-Kalergi und Dr. Stefan Merl, Wien Die Verordnung (EU) 2023/1115 (EU Deforestation Regulation bzw. EU-Entwaldungsverordnung (im Weiteren: EUDR)) erlegt einer Vielzahl von Unternehmen, die mit „relevanten Rohstoffen“ oder „relevanten Erzeugnissen“ arbeiten, eine Vielzahl neuer Pflichten auf. Alle Unternehmen, die Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja oder Holz handeln, dürfen diese Rohstoffe oder daraus erzeugte Produkte nur dann in der EU in Verkehr bringen, am Markt bereitstellen oder ausführen, wenn die Anforderungen der EUDR vollumfänglich eingehalten werden. Um eine Konformität mit der Verordnung herzustellen, müssen Unternehmen diverse Dokumentations- und Nachweispflichten erfüllen, welche eine Neugestaltung bzw. Adaptierung von bestimmten (bestehenden) Prozessen erfordert. Dieser Artikel stellt wesentliche Elemente der EUDR vor, welche Anforderungen sich dadurch für betroffene Unternehmen ergeben und diskutiert Vorschläge, wie diese effizient umgesetzt werden können. | 167 |
| Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen von Finanzinstituten – eine Analyse des Status quo Judith Gehrer, Frankfurt am Main, Elena Gilles, Hamburg, Tonie Lenz, Hamburg, und Amina Median, München Finanzunternehmen spielen im Übergang zu „Net Zero“ und bei der Dekarbonisierung der Wirtschaft eine entscheidende Rolle, da sie durch Finanzierung der Realwirtschaft eine Steuerungsfunktion einnehmen. Zum Erreichen dieser Lenkungswirkung setzt der europäische Gesetzgeber auf Transparenz. Durch neue Angabepflichten müssen Unternehmen zukünftig Informationen zu ihren Treibhausgasemissionen berichten. Die vorliegende Analyse zeigt den Status quo der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Finanzunternehmen und legt den Fokus insbesondere auf die Berichterstattung der finanzierten Emissionen, die durch das Geschäftsmodell von Finanzunternehmen als wichtige Kategorie zu nennen sind. | 171 |
Prüfung | Vergleich der korrespondierenden Prüfungsanordnungen und Fehlerbekanntmachungen in der Bilanzkontrolle durch die BaFin Wie viel Information steckt in den Prüfungsanordnungen? Felix Müller, M.A., München Bekanntmachungen zur Prüfungsanordnung sind das neue Instrument in der Kapitalmarktkommunikation, welches die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) im Rahmen der Bilanzkontrolle nutzen kann. Bis zum 31.12.2023 hat die BaFin dieses Instrument zehn Mal genutzt. Der folgende Beitrag untersucht den Informationsgehalt der Bekanntmachungen zur Prüfungsanordnung, indem diese den korrespondierenden Fehlerbekanntmachungen gegenübergestellt werden. Zudem wird die Dauer der Prüfverfahren von Bilanzkontrollen analysiert, sofern die BaFin die Prüfungsanordnung öffentlich bekannt macht. | 183 |
| Impressum | 187 |