WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 25. März 2024 den Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht veröffentlicht. Die CSRD, die bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umzusetzen ist, verpflichtet – zeitlich gestaffelt – eine Vielzahl von deutschen Unternehmen erstmals zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts.
Die im Referentenentwurf
enthaltenen Regelungen entsprechen im Wesentlichen der CSRD. Als Prüfer der
Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig der Abschlussprüfer oder ein
anderer Wirtschaftsprüfer tätig werden.
Der
Referentenentwurf steht auf der Internetseite des BMJ zum Download bereit.
Stellungnahmen können bis zum 19. April 2024 an das BMJ übermittelt werden.