WP/StB Dr. Jens W. Brune und Dr. Benita Hayn
IRZ, Heft 4, April 2024, S. 156
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat am 6. März 2024 den ersten Entwurf einer Modulverlautbarung über die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, die die Unternehmen und deren Abschlussprüfer bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der neuen ESRS unterstützen sollen.
Der Entwurf des IDW RS FAB 100 ESRS-Modulverlautbarung (siehe hierzu auch Zwirner/Boecker, IRZ 2024, 149 ff.) beinhaltet fünf Module zu den zentralen Themenbereichen Wesentlichkeitsanalyse und Berichterstattung. Im Einzelnen sind dies:
- M1.1 – Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit
- M1.2 – Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
- M1.3 – Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen
- M1.4 – Beurteilung der Wesentlichkeit der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
- M2.1 – Einbeziehung von für den Konzernabschluss unwesentlichen Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Der Entwurf steht auf der Internetseite des IDW bis zum 30. Juni 2024 zur öffentlichen Kommentierung bereit (idw.de).