Die AfD hat gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Wie ein Sprecher des Gerichts am 07.06.2022 auf Anfrage mitteilte, geht es dabei um die Einstufung der Gesamtpartei, der Jungen Alternative und des formal aufgelösten “Flügels“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Mehr lesenDie Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt darf die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden und einen Eilantrag der AfD abgelehnt. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die sich gegen die durch die Verfassung geschützte Menschenwürde und das Demokratieprinzip in ihrem Wesensgehalt richten würden.
Mehr lesen"Es gibt keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln mehr und auch kein Verfahren aufgrund dessen eine Beobachtung verboten wäre". Dies sagte ein Sprecher des VG der Deutschen Presse-Agentur, nachdem das Gericht im Nachgang zu seinen am Dienstag verkündeten Urteilen in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) heute über zwei noch anhängige Eilanträge der Partei entschieden hatte.
Mehr lesenDer Rechtsstreit lief mehr als ein Jahr – nun hat das zuständige Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der deutsche Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz, darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten. Einige Folgen dieser Entscheidung dürften sich erst langfristig bemerkbar machen. Die Partei kann auch noch Rechtsmittel einlegen.
Mehr lesenAllein die ehemalige kurze Zugehörigkeit eines Mannes zu einer politischen Organisation, die heute als Verdachtsfall eingestuft wird, begründet keinen Zweifel an seiner Eignung für einen Posten als Nachrichtenoffizier beim Militärischen Abschirmdienst (MAD), wenn er sich von dieser Gruppe gelöst und distanziert hat. Das Bundesverwaltungsgericht fordert für eine Wegversetzung eines Soldaten einen konkreten hinreichenden Verdacht einer verfassungswidrigen Betätigung zur Rechtfertigung dieser Maßnahme.
Mehr lesen