Unterschiedliche Beurteilungen der AfD in den Ländern
Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden unterschiedlich beurteilt. Beispielsweise wird die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Die AfD als Gesamtpartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im März eine Klage der AfD gegen diese Einstufung zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, hatte das Gericht argumentiert. Die AfD hat beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt.
Verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD in Baden-Württemberg
"Verdachtsfall" ist eine Arbeitskategorie der Verfassungsschutzbehörden, die je nach Bundesland eine unterschiedliche Bedeutung haben kann. Die Südwest-Behörde sieht damit "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD Baden-Württemberg. Unter strengen Voraussetzungen kann der Inlandsgeheimdienst in solchen Fällen Mitglieder observieren oder andere nachrichtendienstliche Mittel oder Informanten anwerben. Ziel ist herauszufinden, ob sich der Verdacht erhärten lässt und die Gruppierung möglicherweise als erwiesen extremistisch eingestuft werden kann.